Neustrukturierung des Freizeit-, Kultur- und Schulzentrums 'Auf´m Ohl' in Lennestadt-Meggen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1235
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lennestadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neustrukturierung des Freizeit-, Kultur- und Schulzentrums 'Auf´m Ohl' in Lennestadt-Meggen
Die Stadt Lennestadt beabsichtigt die Neustrukturierung des Freizeit-, Kultur- und Schulzentrums "Auf´m Ohl" im Ortsteil Meggen.
Teil der Maßnahmen und Gegenstand des Wettbewerbes ist die Gestaltung und Aufwertung des neuen Gemeinschaftsplatzes, der durch die Bildung der Sekundarschule (Zusammenfassung der Haupt- und Realschule) entstanden ist. Durch die Gestaltung einer neuen Mitte soll ein Identifikationsort geschaffen werden. Des Weiteren ist die Aufwertung der Zuwegungen ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe, um den Standort an das direkte Umfeld - dem Veranstaltungsort im Norden und dem Hallenbad ("Lenne-Therme") im Süden wie auch an das weitere Umfeld anzubinden, bspw. an den südlich, jenseits der Lenne anschließenden Sportbereich.
Die Neustrukturierung des Freizeit-, Kultur- und Schulzentrums stellt ein äußerst bedeutsames bauliches Projekt aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept "Lennestadt-Meggen" dar. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept dient der Aufnahme des Projektes in das Programm der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden, in die Programmachse Sozialer Zusammenhalt und bildet den Rahmen für das anstehende baulich/investive Arbeitsprogramm der Stadterneuerung im Fördergebiet "Lennestadt-Meggen" in den kommenden Jahren.
Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Planungsteam (Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2021 § 39 und Planungsleistungen Verkehrsanlagen i. S. HOAI 2021 § 47 jeweils LPH 1 bis 9 (stufenweise)) für die Planung und Realisierung dieser Bauaufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 vorgesehen. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Es ist geplant, sobald und soweit das Vorhaben ganz oder teilweise vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung bzw. der Fördermittelzusage realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit weiteren Leistungen stufenweise zu beauftragen, diese erstreckt sich in der Regel mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (LPH 5). Im Falle einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar angerechnet. Die Teilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Gegebenenfalls steht das Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird. Im weiteren Planungsverlauf wird abgeklärt ob und welche EU-Fördermittel beantragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an:
Für diese Planungsaufgabe ist eine Zusammenarbeit von Landschaftsarchitekten*innen mit Verkehrsanlagenplaner*innen gefordert (Federführung Landschaftsarchitekt*in). Ob gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft oder per Nachunternehmen ist freigestellt. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.
Einreichungstermin: 05.11.2021, 12.00 Uhr. Teilnahmeanträge, die formlos, per Mail, per Fax oder postalisch eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden und sind unzulässig.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV bevorzugt sein oder Einfluss haben können.
Die öffentliche Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
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Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt die Frist für den Eingang auf der Vergabeplattform.
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Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 12 beschränkt. Neben 3 zugeladenen Büros werden weitere 9 Teilnehmende durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV ermittelt. Wenn mehr als 9 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber aus. Zusätzlich werden ausreichend Nachrücker ausgelost. Zur Teilnahme an der Losung genügt die Vollständigkeit der Bewerbung, sowie die Erfüllung der benannten Eignungskriterien. Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach, auch im Falle einer Absage eines der zugeladenen Büros.
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Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von der geforderten Referenz nachzuweisen. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen erfolgt eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV.
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Zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular:
Deckblatt: Angaben zum Bewerber/Unternehmen
Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung des Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen.
1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten
2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
3. Erklärung Nachunternehmer
4. Erklärung Mitglieder Bewerbergemeinschaft
5. Erklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen
6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
7. Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser Landschaftsarchitekt*in
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Landschaftsarchitekt*in) befugt ist.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtiger Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO- Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
- Gestaltqualität des Freiraums - Räumliches Konzept
- Funktionale Qualität
- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
- Nachhaltigkeit und Klimawandelanpassung
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Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger
oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- leistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein.
Wettbewerbssumme für Preise insgesamt [Betrag gelöscht] EUR.
Folgende Preisgelder sind vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
4. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und dass die Bindung der Auftraggeberin an die Entscheidung des Preisgerichtes die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Wettbewerbssumme betrifft.
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Bewerberfragen sollen bis spätestens 21.10.2021 23.59 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
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Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
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Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann die öffentliche Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
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Zum Teilnahmeantrag:
Zu Anlage 5. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Mindestanforderung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Der Nachweis über die geforderten Berufshaftpflichtversicherungen ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Sofern die derzeitigen Deckungssummen nicht ausreichen, kann eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall eingereicht werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich, über das Vergabeportal spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu beantragen.
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Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:
Ausgabe der Auslobung: 01.12.2021
Kolloquium: 16.12.2021
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 16.02.2022
Preisgericht: 31.03.2022
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Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5RC48
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147 Münster
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.