Zentrales Messwerte- und Zeitreihenmanagement-System (MZM) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-WWN
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ww-energie.com
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrales Messwerte- und Zeitreihenmanagement-System (MZM)
Das MZM-System bildet zukünftig das zentrale, spartenübergreifende Messwerte- und Zeitreihenmanagement der Westfalen Weser als Messstellenbetreiber ab und sorgt so nicht nur für zusammenhängende effiziente Prozesse, sondern bildet durch die zentrale Datenhaltung auch die Basis für datenbasierte Mehrwertdienste der Westfalen Weser.
Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn Hauptort der Ausführung: Westfalen Weser Netz GmbH, Tegelweg 25, 33102 Paderborn; Bielefelder Str. 3, 32051 Herford; Mindener Str. 44, 32547 Bad Oeynhausen; Teile der Dienstleistungen können auch remote am Standort des Auftragnehmers erfolgen.
Die aktuelle System- und Prozessarchitektur von der Westfalen Weser im Bereich der Messwerterfassung und -verarbeitung ist kein Zukunftsmodell, sondern ist historisch aus der Zählerfernauslesung (ZFA) gewachsen. Zur Gewährleistung der regulatorisch geforderten Prozessdurchführung, zur Vermeidung des derzeitigen Betriebsrisikos in der Applikationsbetreuung und zur Vermeidung von Stranded Investments in eine auslaufende Systemarchitektur soll ein neues zentrales Zeitreihen- und Messwertesystem (MZM) eingeführt werden. Zu den derzeit ca. 10.000 Zählpunkten kommen weitere Messwerte von mindestens 100.000 Zählpunkten aus intelligenten Messystemen und von wettbewerblichen Messstellenbetreibern hinzu. Die aktuelle Systemlandschaft ist sowohl für das Massengerüst als auch funktional nicht ausreichend ausgeprägt (Vollständigkeit/Plausibilisierung/Ersatzwertbildung/Qualitätsmanagement/Reporting/Automatisierungsgrad).
Die neu einzuführende MZM-Applikation soll als SaaS-System für ein zentrales Mess- und Zeitreihenmanagement im Mess- und Zählerwesen bei der Westfalen Weser eingeführt werden. Dazu sollen die Energiedaten aus der Zählerfernauslesung (RLM-Zähler) und die Energiedaten der intelligenten Messsysteme (iMSys) spartenübergreifend zusammengeführt werden. Um die bisherigen Geschäftsprozesse weiter zu unterstützen, sind Bestandssysteme für Marktkommunikation und Energiedatenmanagement über Schnittstellen an das MZM-System anzubinden. Benötigt das MZM-System Stammdaten, z. B. Informationen aus dem ERP-System, so werden diese durch eine perspektivische WW-Datenplattform (zentrale, systemübergreifende Datenmanagement-Plattform der Westfalen Weser) bereitgestellt. Darüber hinaus sollen alle im MZM-System plausibilisierten und ersatzwertgebildeten Lastgangdaten in die Datenplattform übertragen werden.
Die MZM-Applikation soll ohne Mandantentrennung für die Marktrolle "grundzuständiger Messstellenbetreiber" und gleichzeitig für die Marktrolle "Verteilnetzbetreiber" eingesetzt werden.
Der Auftraggeber hat das einseitige Wahlrecht, die Vertragslaufzeit zu unveränderten Bedingungen einmalig um bis zu drei weitere Jahre zu verlängern. Diese Option ist bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Regelbetriebszeit von 5 Jahren schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
Die eingehenden Teilnahmeanträge werden nach der mit den Beschaffungsunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix ("20211004_MZM_Bewertungsmatrix TN_v10.xlsx", siehe URL unter Ziff. I.3)) bewertet. Siehe dazu auch die Beschreibung der Bewertungskriterien ("20211004_MZM_Beschr Bewertung MZM_v10.docx", siehe URL unter Ziff. I.3)). Das weitere Verhandlungsverfahren wird auf maximal fünf Bewerber beschränkt. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungspunktzahlen werden ausgewählt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichstand gemäß der Bewertungsmatrix nach dem Losverfahren zu entscheiden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt II TNA im Teilnahmeantrag anzugeben. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend "Drittunternehmen" genannt) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe" i.S. des § 47 SektVO), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nichtgenügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA, siehe URL unter Ziff. I.3);
2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt III TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt VI TNA, siehe URL unter Ziff.I.3).
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Bilanzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und über den Jahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder für das Gesamtunternehmen und zusätzlich im Bereich des Ausschreibungsgegenstands oder in einem vergleichbaren Bereich, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt IV TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
3) Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mindestens EUR 3 Millionen, welche pro Versicherungsfall zur Verfügung stehen muss (auch, ggf. anteilig - bezogen auf den zugeordneten Leistungsbeitrag, für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach er sich zum Abschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit zur Vorhaltung der vorgenannten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Deckungssummen der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherungen der einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitglieder insgesamt mindestens EUR 3 Millionen betragen.
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Referenzen für die in der Bewertungsmatrix ("20211004_MZM_Bewertungsmatrix TN_v10.xlsx", siehe URL unter Ziff. I.3)) im Reiter "TN Bewertungsmatrix" unter "B.1 Technische Leistungsfähigkeit" dargelegten Kategorien B1.1 "Vergleichbarkeit der Projekte mit unseren ausgeschriebenen Leistungen" sowie B1.2 "Überblick und Status von derzeit laufenden Systemen, die vergleichbar zum vom Auftraggeber ausgeschriebenen System sind". Die Kriterien zur Darstellung der Referenzen sind im gleichen Reiter in der Spalte H aufgeführt.
2) Ausgefüllter und unterschriebener Lieferantenfragebogen der Westfalen Weser Netz GmbH, siehe URL unter Ziff. I.3)
3) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit Stand zum 30.09.2021 ersichtlich ist, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt V TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
Auf Basis der Kriterien gemäß der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb "20211004_MZM_Bewertungsmatrix TN_v10.xlsx" und der Beschreibung der Bewertungskriterien "20211004_MZM_Beschr Bewertung MZM_v10.docx" (beide siehe URL unter Ziff. I.3)) werden bis zu fünf Bieter ausgewählt, die schriftlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sowie anschließend zu Bieterpräsentationen und Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Die Bedingungen und Termine im weiteren Verfahren werden im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe dem dann aktuellen Bewerberkreis bekannt gegeben. Zwecks Transparenz wird nachstehend der geplante, unverbindliche Zeitplan zu Informationszwecken dargestellt:
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Fragen zum Teilnahmewettbewerb - bis 22.10.2021, 12:00 Uhr
Abgabe Teilnahmeanträge - bis 05.11.2021, 12:00 Uhr
Versand Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) geplant: 19.11.2021
Abgabe Angebote geplant: bis 20.12.2021
Bieter-/Angebotspräsentationen geplant: 17.01.2022 bis 21.01.2022
Vergabeverhandlungen und finales Angebot geplant: 31.01.2022 bis 11.02.2022
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Sollte die Ausschreibung für die WWN kein wirtschaftliches Ergebnis erbringen, wird die WWN die Ausschreibung aufheben. Für den Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst. Ein Schadensersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht.
Gegenstand der Verhandlungen
Gegenstand der Verhandlungen
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
1) Als Grundlage für die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Angebote und im Auftragsfall, gelten neben den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe explizit aufgeführten Punkten, die "Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge der Westfalen Weser Energie Gruppe 08/2018" (https://www.westfalenweser.com/ Wir/Unternehmen/Lieferanten-Einkauf) und die "Ergänzenden Einkaufsbedingungen für Beratungsleistungen 08/2018" (https://www.westfalenweser.com/wir/unternehmen/lieferanten-einkauf)
2) deutschsprachige(s) (in Wort und Schrift) Ansprechpartner und eingesetztes Personal (technisch, kaufmännisch) während aller Ausschreibungs- und Leistungsphasen und der gesamten Vertragslaufzeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
2) Fragen zu dem Vergabeverfahren, können maximal bis zum 22.10.2021, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf dem Deutschen Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
3) Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Teilnehmeranträge sind online über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) abzugeben (siehe Ziff. I.3). Auf anderen elektronischen Wegen und postalisch übermittelte Teilnahmeanträge (E-Mail/Fax) sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
4) Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
5) Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt - unter Beachtung der nachgewiesenen Eignung - an den ausgewählten Bewerberkreis, nach dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Geeignete und zuverlässige Bewerber werden ausdrücklich aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
6) Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig über die Vergabeplattform (siehe I.3) zu informieren. Bieter, die sich auf dem Deutschen Vergabeportal registrieren, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9ER0MH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
-der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt),
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB).