Bodenbelagsarbeiten - Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude) Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-264/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://innovation-spin.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten - Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude)
Der Kreis Lippe – Bildung, die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe und die Technische Hochschule OWL beabsichtigen gemeinsam ein Gebäude, das InnovationSPIN, zu errichten. Dazu wurde die Projektgesellschaft InnovationSPIN Lemgo GmbH gegründet. Die InnovationSPIN Lemgo GmbH fungiert als Bauherr und Auftraggeber für den Zeitraum der Realisierung des Projektes. Hier werden nun die Leistungen wie unter II.2.4) beschrieben ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich um Bodenbelagsarbeiten
Wesentliche Leistungen sind:
- ca. 650m² Teppichboden gemäß EN 1307
- ca. 4.000m² Polyurethan-Bodenbelag nach EN 16776
- ca. 1.000m Dehnfugenprofile
Es ist ausschließlich die Abgabe eines elektronischen Angebotes zugelassen.
Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A EU nicht zugelassen.
Europäische Fonds für regionale Entwicklung – EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kein Ausschlussgrund nach § 6e VOB/A (EU): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU. Sollte für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, es aber Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, sieht der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 6f VOB/A (EU) davon ab, das Unternehmen auszuschließen. Die Eignung ist im Übrigen durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf Aufforderung die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nach Anforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt gleichfalls für Angebote präqualifizierter Bieter, sofern der Auftraggeber nach Sichtung der im Präqualifikationsverzeichnisses hinterlegten Unterlagen weitere Nachweise verlangt.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe – § 6d VOB/A (EU)). Dazu hat der Bieter die entsprechenden Nachweise (siehe oben sowie Ziffern III.1.2 und III.1.3) der eignungsleihenden Unternehmen sowie die verpflichtende Zusagen der Unternehmen, dass dem Bieter diese Kapazitäten auch zur Verfügung stehen, einzureichen.
Siehe oben: Präqualifikation Formblatt 124 oder EEE, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelsregister, in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind zur Bestätigung auf Anforderung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.);
— Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung seitens des Bieters; Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sowohl vom Hauptunternehmen als auch von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen);
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen ist auf Anforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden)
Siehe oben: Präqualifikation Formblatt 124 oder EEE, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden. (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers mindestens 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
— Angaben zu den Arbeitskräften (Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Anforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.