Lieferung von Erdgas für Hochschulen und hochschulnahe Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 200/44/21/1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-paderborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für Hochschulen und hochschulnahe Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas ab dem 01.01.2022, 6:00 Uhr bzw. 01.01.2023, 6:00 Uhr bis zum 01.01.2024, 6:00 Uhr für mehrere Hochschulen und hochschulnahe Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen.
RLM - Universität Paderborn
Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn
Das Gesamtvolumen des Loses 1 beträgt für das Lieferjahr 2022 ca. 24 GWh und für das Lieferjahr 2023 ca. 24,5 GWh/Jahr.
Detaillierte Informationen zu den Marktlokationen sind in der Anlage 2 dargestellt. Die dort aufgeführten Prognosemengen projizieren die zu erwartende Liegenschaftsnutzung.
RLM - FH Münster
FH Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster
Das Gesamtvolumen des Loses 2 beträgt für das Lieferjahr 2022 ca. 8,6 GWh und für das Lieferjahr 2023 ebenfalls ca. 8,6 GWh/Jahr.
Detaillierte Informationen zu den Marktlokationen sind in der Anlage 2 dargestellt. Die dort aufgeführten Prognosemengen projizieren die zu erwartende Liegenschaftsnutzung.
RLM - diverse Netze
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Grantham-Allee 20 53757 Sankt Augustin, Hochschule für Musik Detmold Neustadt 22 32756 Detmold, Hochschule Hamm-Lippstadt Marker Allee 76-78 59063 Hamm, Hochschule Rhein-Waal Marie-Curie-Straße 1 47533 Kleve
Das Gesamtvolumen des Loses 3 beträgt für das Lieferjahr 2022 ca. 15,2 GWh und für das Lieferjahr 2023 ca. 19,8 GWh/Jahr.
Detaillierte Informationen zu den Marktlokationen sind in der Anlage 2 dargestellt. Die dort aufgeführten Prognosemengen projizieren die zu erwartende Liegenschaftsnutzung.
SLP
Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn, Universität Bielefeld Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld, Universität Duisburg-Essen Universitätsstr. 2 45141 Essen, Fachhochschule Bielefeld Interaktion 1 33619 Bielefeld, FH Münster - University of Applied Sciences Hüfferstr. 27 48149 Münster, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Grantham-Avenue 20 53757 Sankt Augustin, Hochschule für Musik Detmold Neustadt 22 32756 Detmold, Hochschule Hamm-Lippstadt Marker Allee 76-78 59063 Hamm, Hochschule Rhein-Waal Marie-Curie-Straße 1 47533 Kleve, Robert Schumann Hochschule Fischerstr. 110 40476 Düsseldorf, Studierendenwerk Bonn AöR Nassestr. 11 53113 Bonn
Das Gesamtvolumen des Loses 4 beträgt für das Lieferjahr 2022 ca. 5,8 GWh und für das Lieferjahr 2023 ca. 10,6 GWh/Jahr.
Detaillierte Informationen zu den Marktlokationen sind in der Anlage 2 dargestellt. Die dort aufgeführten Prognosemengen projizieren die zu erwartende Liegenschaftsnutzung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweise: Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärungen, dass
1. die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und
2. die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen und - soweit das der Fall ist - ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB.
3. das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen vergleichbaren Berufs- oder Handelsregistereinträge nachzuweisen.
4. das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.)
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Wichtiger Hinweis: Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) hinsichtlich des Nachforderns von Nachweisen und Erklärungen gelten entsprechend.
Etwaige Vorauszahlungen erfolgen ausschließlich gegen die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft des Bieters.
Der Bieter muss seine ausgesprochene Expertise bezüglich der gesuchten wie folgt nachweisen:
Referenzliste unter Angabe eines Ansprechpartners (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mit mindestens drei in den letzten drei Geschäftsjahren abgeschlossenen bzw. derzeit laufenden Erdgaslieferungen an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (einzelnes Los bzw. mehrere Lose). "Newcomer" haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle der Universität Paderborn lässt generell nur die Abgabe elektronischer Angebote zu.
Für die Übermittlung Ihres Angebotes nutzen Sie bitte ausschließlich das Vergabeportal und das dort bereitgestellte Tool als Kommunikationsmittel.
Angebote, die uns per Fax oder E-Mail erreichen, werden sofort ausgeschlossen! Dies gilt ebenso für Angebote, die postalisch an uns gesendet werden.
Sollten Sie technische Probleme beim Hochladen Ihres Angebotes haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber der Plattform (Cosinex AG), um von dort direkt Support bei der Problemlösung zu erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYPYYLF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.