Straßenkehrmaschine mit elektrischem Antrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/067
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenkehrmaschine mit elektrischem Antrieb
Lieferung einer vollelektrischen Kleinkehrmaschine für die Reinigung der Innenstadt, der Fußgängerzonen, sowie der Bürgersteige und Fahrradwege innerhalb des Stadtgebietes Geilenkirchen
Bauhof der Stadt Geilenkirchen Von-Humboldt-Straße 1 52511 Geilenkirchen
Lieferung einer vollelektrischen Kleinkehrmaschine für Reinigungsleistungen innerhalb des Stadtgebietes Geilenkirchen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Auszug aus dem Handels-/Berufsregister oder einem vergleichbaren Register (§ 44 Abs. 1 VgV) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Auflistung von in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (mindestens eine Referenz erforderlich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Die Lieferung hat innerhalb von 15 Monaten nach Auftragserteilung zu erfolgen. Wird dieser Termin nicht eingehalten, wird gem. § 11 VOL/B eine Vertragstrafe in Höhe von 0,5 % je vollendete Woche des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt maximal 4,5 %. Die Vertragsstrafe wird vom Abrechnungsbetrag abgezogen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen, Raum 106
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nihct zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Sofern die einzureichenden Nachweise im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) einsehbar sind, genügt die Angabe der Zertifikatsnummer im Angebotsschreiben.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYNU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.