Rahmenvereinbarung Saubere Fahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0167
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Saubere Fahrzeuge
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Sauberen Fahrzeugen im Leasing
Rahmenvereinbarung Saubere Fahrzeuge
Rheinland
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die zur Verfügungstellung
von "Sauberen" Leasingfahrzeugen verschiedener Fahrzeugklassen mit unterschiedlichen Antriebsarten für die Dienststellen des LVR nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
Miniwettbewerb Kleinwagen Elektro
Rheinland
Beschaffung von 9 Kleinwagen mit Elektroantrieb im Rahmen des Leasing
Miniwettbewerb Hochdachkombi 5-Sitzer Elektro
Rheinland
Beschaffung von 1 Hochdachkombi mit Elektroantrieb im Rahmen des Leasing
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung Bietereignung mit Angaben zu
1. Firmenprofil
2. Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
3. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden
Deckungssummen
Personenschäden (je Schadensfall): [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden (je Schadensfall): [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden (je Schadensfall): [Betrag gelöscht] Euro
Der Bieter hat nach Zuschlagserteilung einen Nachweis über
das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit
nebenstehenden
Versicherungssummen vorzulegen. Sofern keine Versicherung
besteht hat der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit den nebenstehenden Versicherungssummen für die
Dauer der Vertragslaufzeit unverzüglich nach
Zuschlagserteilung
abzuschließen und den Nachweis über das Bestehen der
Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
1. Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu
vergebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
2. Angabe, ob Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben
werden.
3. Angabe von mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3
Jahre),
die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art
des Auftraggebers möglichst mit den hier ausgeschriebenen
Leistungen vergleichbar sein sollten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.