Gemeinsame Ausschreibung der Gebäudereinigung für das Berufsförderungswerk Oberhausen und das Berufstrainingszentrum Rhein-Ruhr gGmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfw-oberhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsame Ausschreibung der Gebäudereinigung für das Berufsförderungswerk Oberhausen und das Berufstrainingszentrum Rhein-Ruhr gGmbH
Gemeinsame Ausschreibung der Gebäudereinigung für das Berufsförderungswerk Oberhausen und das Berufstrainingszentrum Rhein-Ruhr gGmbH; Vergabestelle ist das Berufsförderungswerk.
46049 Oberhausen
Gemeinsame Ausschreibung der Gebäudereinigung für das Berufsförderungswerk Oberhausen und das Berufstrainingszentrum Rhein-Ruhr gGmbH; Vergabestelle ist das Berufsförderungswerk.
Unterhaltsreinigungsfläche ca. 55.000 m²
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option zweimalig jeweils um ein Jahr bis zum 31.12.2024 und letztmalig bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Entweder Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe
Mindestdeckungssumme von
- 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden
- 200.000,00 € für Vermögensschäden
pro Schadensfall.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schlüsselkarten oder vergleichbarer Systeme für Gebäudeschließanlagen beinhalten.
Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
oder Erklärung, für den Fall der Zuschlagserteilung eine solche mit den obigen Konditionen abzuschließen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124.
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: unbesetzt
Land: Deutschland
emäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Ort: Köln
Land: Deutschland