Fachliche und administrative Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Jugendklimafonds Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1451/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=416632
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=416632
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachliche und administrative Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Jugendklimafonds

Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1451/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BMU beabsichtigt, einen Jugendklimafonds einzurichten, um das Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Klimaschutz in Form von Mikroprojekten und zusätzlichen Vernetzungsveranstaltungen zu unterstützen. Der Jugendklimafonds soll Jugendliche und junge Erwachsene in der gesamten Bandbreite und Vielfalt ihrer individuellen Lebens- und Bildungskontexte, Wohnorte und Migrationserfahrungen erreichen und in ihrem Klimaengagement stärken. Diesem Anspruch ist durch das Vorhaben Rechnung zu tragen. Sofern erforderlich, werden gezielt Maßnahmen zur Nachsteuerung von der/dem Auftragnehmer*in (AN) in Absprache mit der Auftraggeberin (AG’in) ergriffen. Die Aufgabe der/des AN ist es, ein hohes Maß an Jugendbeteiligung bei der Gestaltung von Programmelementen zu gewährleisten und peer-to-peer Ansätze zu integrieren. Der Jugendklimafonds folgt dem Leitbild einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung und wird mit dem Verständnis eines lernenden Programms aufgelegt und weiterentwickelt. Der Jugendklimafonds setzt sich aus drei Programmsäulen zusammen:

a) einer niedrigschwelligen Mikroprojektförderung für Jugendliche und junge Erwachsene;

b) zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere ein peer-to-peer Mentoringprogramm sowie

c) überregionale Vernetzungsveranstaltungen für Teilnehmer*innen der Mikroprojektförderung.

Zusätzlich sind übergeordnete Aufgaben des Programmmanagements vorgesehen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: Übernahme von Projektträgeraufgaben

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin bzw. Sitz der/des AN

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgaben der/des AN sind die Übernahme von Projekttrrägeraufgaben. Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 2 „Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit“ zu erbringen. Die/Der Projektträger*in als AN unterstützt das BMU als AG'in in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen. Für die Mikroprojektförderung steht aktuell ein Fördervolumen von ca. [Betrag gelöscht] Euro für die Projektlaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2024 zur Verfügung. Es wird von ca. 680 Projekten (mit einem durchschnittlichen Förderbetrag von 1.500 € pro Projekt) ausgegangen. Es ist geplant, dass Anträge zur Mikroprojektförderung spätestens 12 Wochen nach Beginn des Auftrags eingereicht werden können. Zur Administration sind die im Folgenden dargestellten Leistungen, getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben zu erbringen.

Projektträgeraufgaben im engeren Sinne:

- Vorbereitung der Projekte

- Betreuung in der Antragsphase

- Betreuung der laufenden Projekte

- Betreuung nach Laufzeitende

Programmmanagementaufgaben:

- Programmadministration und -steuerung

- Erstellung von Formularen und Dokumenten für die Mikroprojektförderung

- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen

(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um ein Jahr zu verlängern - Vertragsverlängerungen bei Fortführung des Förderprogramms und/oder zur vollständigen Abwicklung der Vorhaben bis zum Laufzeitende einschließlich Prüfung der Verwendungsnachweise. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Optionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Im Falle einer Verlängerung bei Fortführung des Förderprogramms werden zusätzliche Fördermittel für die Mikroprojektförderung voraussichtlich auf einem vergleichbaren Niveau zur Verfügung gestellt. Ferner kann die AG'in bei Bedarf den Umfang dieses Auftrages bis zum Doppelten erhöhen, sofern der Auftrag nicht im Rahmen des angebotenen Personalaufwandes ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann beispielsweise, weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Nr. II.2.7) Laufzeit des Vertrages:

Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Tag nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2024 zu erbringen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
32412110 Internet
79951000 Veranstaltung von Seminaren
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin bzw. Sitz der/des AN

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 1 „Übernahme von Projektträgeraufgaben“ zu erbringen. Leistungsumfang:

- Programmadministration und -steuerung

- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen (u. a. Bewerbung der Mikroprojektförderung, Aufbau und Etablierung eines Kommunikationsleitfadens zur zielgruppengerechten Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Entwicklung und Umsetzung eines peer-to-peer Mentoringprogramms)

- Konzeption und Durchführung von überregionalen Vernetzungsveranstaltungen

- Internetauftritt

- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit

(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um ein Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Optionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Ferner kann die AG'in bei Bedarf den Umfang dieses Auftrages bis zum Doppelten erhöhen, sofern der Auftrag nicht im Rahmen des angebotenen Personalaufwandes ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann beispielsweise, weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Nr. II.2.7) Laufzeit des Vertrages:

Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Tag nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2024 zu erbringen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/11/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.

2. Es gilt deutsches Recht

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/10/2021

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