Generalsanierung MOH Sporthalle - Planungsleistung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: RGM-2021-015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hueckeswagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung MOH Sporthalle - Planungsleistung Technische Ausrüstung
Planungsleistung Technische Ausrüstung, LPH 1-9 nach HOAI 2021, zur Generalsanierung (energetischen Sanierung, brandschutztechnischen Ertüchtigung und Schadstoffsanierung) der Sporthalle der Montanus-Hauptschule in Hückeswagen.
Schloss-Stadt Hückeswagen Auf`m Schloß 1 42499 Hückeswagen Sporthalle
Weststraße 37- 39
42499 Hückeswagen
Planungsleistung Technische Ausrüstung, LPH 1-9 nach HOAI 2021, zur Generalsanierung (energetischen Sanierung, brandschutztechnischen Ertüchtigung und Schadstoffsanierung) der Sporthalle der Montanus-Hauptschule in Hückeswagen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die
Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise)
später beauftragt werden. Die Einzelheiten zu dieser optionalen Beauftragung, insbesondere zur
Art und Weise einer möglichen Weiterbeauftragung, sind den Bestimmungen in § 3 des
Ingenieurvertrages zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht. Die
Folgebeauftragung ist für den Fall, dass das Vorhaben ohne grundlegende Veränderungen und
im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann, aber beabsichtigt.
Der Auftragnehmer hat zu den jeweils stufenweise beauftragten Leistungsphasen sämtliche
Grundleistungen zu erbringen, und zwar unabhängig davon, ob ihre Erbringung aus Sicht des
Auftragnehmers für den vertraglich geschuldeten Erfolg notwendig ist oder nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe GWB 123+124_VgV_Hückeswagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausschlussgründe
2. Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung_Hückeswagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Korruptionsverhütung
3. Auszug Handelsregister, Partnerschaftsregister
Sämtliche Unterlagen sind im Falle einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe auch von diesen vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
1. Eigenerklärung Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.500.000 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
2. Die Jahresgesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Der Bieter
hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen
Jahresgesamtumsatz anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende
Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende
Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
Auf verlangen sind vorzulegen folgende Unterlagen:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherer (Krankenkasse,
Berufsgenossenschaft).
3. Bestätigung des Versicherungsgebers zur Berufshaftpflichtversicherung.
Sämtliche Unterlagen sind im Falle einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe auch von diesen vorzulegen.
zu 1. Sofern ein Versicherungsschutz zum jetzigen Zeitpunkt im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist auch eine Bietererklärung ausreichend, durch welche der Bieter erklärt im Auftragsfall einen Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne zum Leistungsbeginn nachzuweisen (dann
durch Kopie der Police).
Einzureichende Unterlagen:
1. Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in für das Projektteam, wobei zugelassen wird, wer berechtigt ist, diese
Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig
zu werden, bzw. wer als juristische Person einen verantwortlichen Berufsangehörigen
benennt, der die genannten Voraussetzungen erfüllt. Zum Nachweis der
Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein
sonstiger geeigneter Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den
entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige
Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Das
Original ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Die Anzahl der Ingenieure/Ingenieurinnen. Der Bieter hat anzugeben, wie viele Ingenieure
/innen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils durchschnittlich bei ihm im Bereich TGA Fachingenieurplanungen
beschäftigt waren. Die Mitarbeiterzahl ist als
Vollzeitstellenäquivalent anzugeben und aufzuschlüsseln in die Gruppen
Inhaber/Geschäftsführung, festangestellte Mitarbeiter und freiberufliche Mitarbeiter.
Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es
genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
3. Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Zu jedem Referenzprojekt ist eine gesonderte Anlage (im Umfang max. DIN A4 pro Projekt)
beizufügen, mit insgesamt folgenden Inhalten:
Angabe der Projektbeschreibung, Leistungsumfang gem. HOAI und Leistungszeitraum,
maßgeblich beteiligte Mitarbeiter/ Projektleiter, Auftraggeber mit Ansprechpartner und
Telefonnummer.
Auf verlangen sind vorzulegen folgende Unterlagen:
1. Anzahl / Qualifikation der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre und zum Zeitpunkt der
Auftragsvergabe (ggf. gegliedert nach Berufsgruppen).
2. Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualifikation der Beschäftigten des Bewerbers.
3. Angaben über erbrachte Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind (inkl. Auftraggeber mit Namen, Ansprechpartner
und Telefon-Nr.).
Sämtliche Unterlagen sind im Falle einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe auch von diesen vorzulegen.
Zu 2. Mindestanforderungen an die Eignung sind die Mitarbeiterzahlen (jeweils
Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 3,00 Ingenieuren/-innen im Bereich TGA Fachingenieurplanungen
Zu 3. Mindestanforderungen für die Referenzprojekte:
- Zeitanforderung
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1. Mai 2016)
abgeschlossen oder in der weiterführenden Planung und Bearbeitung sein.
- Bauaufgabe
Mind. eine Referenz über den Umbau/ die Neugestaltung/ Sanierung einer Turnhalle.
- Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung
Die Projekte müssen die Leistungsphase 3 beinhalten.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1. Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
2.Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle Hückeswagen
Bieter und deren bevollmächtigten Personen sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Erfüllungsort ist Hückeswagen, Gerichtsstand ist Wipperfürth.
2.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten über den Vergabemarktplatz an die
Vergabestelle der Schloss-Stadt Hückeswagen.
4.) Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden.
Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
5.) Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.
6.) Bei den Angebotspreisen ist jedoch zu beachten, dass der Zuschlag nach folgenden Gewichtungen anhand der Wertungsmatrix erteilt wird:
Kriterium Gewichtung Faktor
Preis 60% 0,40
Qualität 40% 0,60
Die Bewertungsmatrix ist in den Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Schloss-Stadt Hückeswagen enthalten.
7.) Die Zuschlagserteilung erfolgt über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes. Die
Empfangsbestätigung ist über den Vergabemarktplatz zurückzusenden.
8.) Die genaue Terminabstimmung erfolgt nach Zuschlagserteilung durch den zuständigen Fachbereich.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY5YYEX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html