Generalplanerleistung Neubau Gesamtschule Nord Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sd-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung Neubau Gesamtschule Nord
Der Auftraggeber beabsichtigt Generalplanerleistungen für den Neubau der Gesamtschule Nord und der dazugehörigen Sporthalle einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
Duisburg
Der Auftraggeber hat für das betreffende Grundstück der Gesamtschule Nord (ehemalige Anne-Frank-Schule), Obere Holtener Straße 42, 47167 Duisburg, Gemarkung Hamborn, Flur 113 mit den Flurstücken 76 (49, 66, 71, 79 teilweise), ca. 25.830 m² Grundstücksfläche, eine Machbarkeitsstudie anfertigen lassen, die die Realisierung eines Neubaus einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer 4-fach Sporthalle einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen mit ca. 19.500 m² auf gleichem Grundstück zum Ziel hatte.
Die Eckdaten der vorliegenden Planung wurde vom Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt Duisburg (Amt 61) für die Aufstellung eines Angebots-Bebauungsplans verwandt, dessen vorläufige Rechtskraft frühestens für April 2022 erwartet wird.
Im Ergebnis ist eine anteilige Planung nach HOAI § 34 LPH 2 entstanden, die die Erstellung des Neubaus der Schule sowie der Sporthalle auf gleichem Grundstück vorsieht. Die aktuell noch vorhandenen Bestandsgebäude der Schulen und der Turnhalle sind abgängig und werden im Vorfeld zurückgebaut, sodass im Weiteren von einer vollständigen Neubebauung auszugehen ist.
Die bestehende Planung ist zunächst durch den Generalplaner in den Fachplanungsbereichen der Leistungsphasen 1-2 HOAI sowie AHO nachzuführen und zu vervollständigen, mit der bestehenden Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Freigabe vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen.
Sodann ist die Leistungsphase 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungshasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden.
Der AG holt seinerseits einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.
Es ist geplant, die Bauleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu.
Die Leistungen Brandschutzplanung und thermische Bauphysik sind bis einschließlich LPH 8 vollumfänglich durch den Generalplaner zu erbringen, so dass eine durchgängige Bearbeitung über alle Leistungsphasen qualitätssichernd - insbesondere im Hinblick auf die durch den GU zu erbringenden Leistungen - sichergestellt ist.
Insbesondere folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Objektplanung - Leistungsbild gem. §34 HOAI Gebäude und Innenräume, u.a.
+ LP 3, (optional 4 - 8)
Besondere Leistung:
+ Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
+ Die technische Ausrüstung und Tragwerksplanung sind mindestens in BIM zu integrieren
+ Farb- und Materialkonzept / Leitsystem
+ Erstellung eines Möblierungskonzepts anhand der pädagogischen Anforderungen der
Schule bzw. als Phantomplanung zum Nachweis der erforderlichen Funktionalitäten und Nutzbarkeit
+ Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Technische Ausrüstung - Leistungsbild gem. HOAI §55
+ LP 1-3 (optional 4 - 8)
+ Haustechnik/Elektro/Aufzug
+ Bühnentechnische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen
+ Küchentechnik für Aufwärmküchen "Cook and Chill" einschl. zugehöriger Kälteanlagen
+ Anlagengruppen 1-8
Besondere Leistung:
+ Die Leistungsphasen 3-5 gem. §55 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
+ Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Fachraumplanung Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Technik, etc.
- Tragwerksplanung - Leistungsbild gem. § 51 HOAI
+ LP 1-3 (optional 4 - 6)
Besondere Leistung:
+ Die Leistungsphasen 3-5 gem. §51 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
- Freianlagen - Leistungsbild gem. §39 HOAI
+ LP 1-3 (optional 4 - 8)
- Ingenieurbauwerke - Leistungsbild gem. §43 HOAI im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen
+ LP 1-3 (optional 4 - 8)
- Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015
- Wärmeschutz gem. AHO, Heft 23 vom September 2015
- Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021
- Schallschutz
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.
Der Generalplaner wird mit einem Pauschalfesthonorar vergütet.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Realisierung von Schulen sowie vergleichbaren Einrichtungen in dem hier geforderten Umfang und Volumen (vgl. auch Ziffer II.2.4), Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand und BIM berücksichtigen. Darüber hinaus gehen die Unternehmensgröße (Umsatz) und die Anzahl der Mitarbeiter in das Ranking ein.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen.
Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
A) Objektplanung
B) Freianlagenplanung
C) Tragwerksplanung
D) Fachplanung Technische Gebäudeausstattung
E) Ingenieurbauwerke
F) Fachraumplanung und Küchenplanung
G) Brandschutzberatung und -planung
H) Fachplanung Wärme-/ Schallschutz
I) Fachplanung Barrierefreiheit
J) Bühnentechnik für kleinere bis mittlere Bühnen
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
d) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens Euro 3.000.000 erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 3 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, alternativ eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen.
c) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
d) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jeweils durchschnittlich mindestens 15 Arbeitskräfte beschäftigt hat.
b) Detaillierte Darstellung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen in den letzten 6 Jahren, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. In Summe sollten 3 Referenzprojekte nachgewiesen werden, die den folgenden Kriterien genügen:
Geplante und realisierte Schulen sowie vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten; erbrachte Leistungen mindestens Lph 3-6; Mindest-Bauvolumen 4,5 Mio EUR netto; mindestens bei einem Projekt soll die Tätigkeit als Generalplaner nachgewiesen werden; mindestens bei einem Referenzprojekt sollte der Auftraggeber eine Inhouse-Gesellschaft der öffentlichen Hand sein.
Es werden ausschließlich Projekte gewertet, bei denen die Leistungsphase 6 abgeschlossen ist. Ferner sollten Bewerber darlegen, ob und in welchem Umfang sie mit der Methode Building Information modeling (BIM) gearbeitet haben, insbesondere Integration der Fachmodelle, Prüfung der Kollisionsfreiheit und Führung von Planungsbesprechungen anhand des BIM-Modells.
c) Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
d) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
e) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Der Landschaftsarchitekt für die Planung der Freianlagen muss ebenfalls bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRCTJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.