Externe Nutzertestung von Gesundheitsinformationen Referenznummer der Bekanntmachung: BA2021-103
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iqwig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Nutzertestung von Gesundheitsinformationen
Der Auftratggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Nutzertestung.
Die Webseite www.gesundheitsinformation.de informiert derzeit unter anderem über etwa 200 häufige Erkrankungen.
Die Gesundheitsinformationen werden vor der Veröffentlichung oder im Rahmen ihrer Aktualisierung einer Testung durch Nutzerinnen und Nutzer unterzogen. Im Rahmen der Nutzertestung sollen Gesundheitsinformationen inhaltlich beurteilt und ihre Wirkungen erfasst werden.
Ziel der Nutzertestung ist es unter anderem, zu prüfen,
- ob die Informationen verstanden werden,
- ob die Informationsbedürfnisse zielgruppengerecht bedient werden,
- ob die zentralen Botschaften interessant, nachvollziehbar und glaubwürdig dargestellt werden,
- ob Informationen fehlen, zum Beispiel die Darstellung der Erkrankung oder der Versorgungssituation.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem Dokument A.4 Anhang 4 (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Im Mediapark 8 50670 Köln
Der Auftratggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Nutzertestung.
Die Webseite www.gesundheitsinformation.de informiert derzeit unter anderem über etwa 200 häufige Erkrankungen.
Die Gesundheitsinformationen werden vor der Veröffentlichung oder im Rahmen ihrer Aktualisierung einer Testung durch Nutzerinnen und Nutzer unterzogen. Im Rahmen der Nutzertestung sollen Gesundheitsinformationen inhaltlich beurteilt und ihre Wirkungen erfasst werden. Bei Bedarf werden die Gesundheitsinformationen im Anschluss an die Nutzertestung angepasst. Ziel der Nutzertestung ist es unter anderem, zu prüfen,
- ob die Informationen verstanden werden,
- ob die Informationsbedürfnisse zielgruppengerecht bedient werden,
- ob die zentralen Botschaften interessant, nachvollziehbar und glaubwürdig dargestellt werden,
- ob Informationen fehlen, zum Beispiel die Darstellung der Erkrankung oder der Versorgungssituation
Die Nutzertestung soll so weit wie möglich die reale Nutzungssituation abbilden. Für die Nutzertestung sollen die Testpersonen die Gesundheitsinformationen papierbasiert und gegebenenfalls online lesen. Anschließend werden die Testpersonen vorzugsweise telefonisch oder per online-Videoanruf zu den Inhalten der Gesundheitsinformationen ausführlich befragt.
Sollten mehr als die maximal fünf aufzufordernden Teilnehmer die Mindestanforderungen an Referenzen erfüllen, wird unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen eine Reihenfolge nach Maßgabe der folgenden Kriterien gebildet:
- Anzahl der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Referenzen
- Anzahl der Referenzen mit Bezug zum deutschen Gesundheitssystem
- Anzahl der vergleichbaren Referenzen (Nähe zum Ausschreibungsgegenstand)
- Projektumfang und Art der erbrachten Leistungen der einzelnen Referenzen
- Anzahl der Referenzen
Dabei werden die Kriterien in der vorstehenden Reihenfolge geprüft, um eine Rangfolge zwischen den Bewerbern herzustellen. Die nachfolgenden Tabellen sind für jede vom Bewerber genannte Referenz vollständig auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gem. Vordruck A.I
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren, anzugeben in Vordruck A.III;
2. Angaben zum Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitsbereich in den letzten drei Geschäftsjahren, anzugeben in Vordruck A.III;
3. Angaben zu einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, anzugeben in Vordruck A.III;
4. Eigenerklärung über das Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse.
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die in den Jahren 2018 - 2020 jeweils einen Jahresgesamtumsatz von mindestens EUR 200.000 ohne Umsatzsteuer mit vergleichbaren Leistungen vorweisen können (Mindestanforderung).
1. Informationen über das Unternehmen in Form eines Portfolios mit Leistungsspektrum und einer Kurzdarstellung:
- Kurzdarstellung des Unternehmens (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Portfolio/Leistungsspektrum (max. 1 DIN-A4 Seite)
2.Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, anzugeben in Vordruck A.II;
3. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Projektteams, welches im Auftragsfall für die Vergabestelle tätig würde, anzugeben in Vordruck A.II;
4. Referenzangaben des Bewerbers für vergleichbare Leistungen, anzugeben in Vordruck A.II.
1. Der Bewerber erklärt, dass er über ein deutschsprachiges Projektteam verfügt, welches im Auftragsfall für die Vergabestelle tätig würde (Mindestbedingung).
2. Als Mindestbedingung gilt, dass der Bewerber mindestens drei Referenzen nachweisen kann, die in Art und Umfang dem Ausschreibungsgegenstand entsprechen (Mindestbedingung). Hiervon muss mindestens eine Referenz aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sein (Mindestbedingung). Ebenso muss mindestens eine Referenz einen Bezug zum deutschen Gesundheitssystem aufweisen (Mindestbedingung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEJRCTL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichts spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.