Neubau Grundschule Lackmanns Hof

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bildungsimmobilien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule Lackmanns Hof

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung und Errichtung einer Grundschule auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Aufgabe ist die schlüsselfertige Errichtung einer Grundschule auf dem Grundstück „Lackmanns Hof“, 44629 Herne gem. Zeichnungen (siehe Anlage A.I. und A.II. zur FLB).

Bei dem Neubau handelt es sich um einen dreigeschossigen kubischen Baukörper.

Das Gebäude kann mit verschiedenen konstruktiven Systemen realisiert werden, jedoch ist in den Unterlagen nur eine Massivbauweise als Mauerwerksbau in Mischbauweise dargestellt.

Folgende weitere Bauweisen des Rohbaus sind möglich:

1. Massivbauweise als reiner Betonbau

2. Fertigteilbau bzw. Teilfertigteilbau, Elementbauweise

3. Modulbau in Stahl- oder Holzbauweise

Das äußere Erscheinungsbild (Fassaden/Fensterteilungen, Entwässerungssystem, überdachte und nicht überdachte Stahltreppen (Bügelkonstruktion), Anbauten und Dachaufbau/Lüftungs- und Klimaanlagen, extensives Gründach) bleiben dabei unverändert. Innere Oberflächen bleiben unverändert.

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Diese Merkmale sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt und sind bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Das Gebäude einschließlich Erschließung ist zu realisieren bis 1,0 m vor der Hülllinie der Außenmaße, so dass die bauseitige Fachplanung Landschaftsarchitektur und alle zuständigen Versorger anschließen können.

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Die äußeren Maße und Kennwerte sind nur als Schätzwerte zu verstehen, da die Bauweise Veränderungen auslösen kann:

1. Außenmaße Gebäude: 19,34 m x 54,42 m + 3,35 m Bügel

2. Bruttogrundfläche (BGF) Bereich a: ca. 3.130 m2

3. Bruttorauminhalt (BRI) Bereich a: ca. 11.775 m3

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Berechnungen zur BGF und BRI mit den Bereichen a, b und c: siehe Anlage A.I.2 zur FLB.

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Es handelt sich um eine Grundschule, die nach den Schulbaurichtlinien, Arbeitsstättenrichtlinie und allen einschlägigen DIN-Vorschriften, DGUV sowie allen anerkannten Regeln der Technik zu realisieren ist. Dies betrifft alle Gewerke, selbst wenn hier im Einzelnen keine DIN-Vorschriften erwähnt sind.

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Bei dem Gebäude handelt es sich um einen modernen Schulbau mit hohen Anforderungen an das Tragwerk, den Brandschutz, die Gebäudetechnik und die Architektur.

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Das Erdgeschoss umfasst Räume für die Verwaltung, den Mehrzweckraum, Werkstatträume für den Koch-, Musik- und Werkunterricht, Räume für die Gebäudetechnik sowie ein eigenständiger Küchentrakt mit den dazugehörigen Sozial- und Technikräumen und Anschluss an den Mehrzweckraum (Essensausgabe).

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Die beiden Obergeschosse beinhalten Unterrichtsräume sowie Personal-, Lager-, Sanitär- und Nebenräume.

Das 1. Obergeschoss umfasst u.a. 4 Klassenräume, 2 Gruppenräume, 2 Differenzierungsräume und 2 Personalräume.

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Das 2. Obergeschoss umfasst u.a. 4 Klassenräume, 2 Gruppenräume, 4 Differenzierungsräume und 3 Personalräume.

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Das in der FLB beigefügte Raumprogramm ist vom Bieter unverändert mit mindestens gleichen Nutzflächen zu realisieren.

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Zu den angebotenen Leistungen gehören auch Planungsleistungen für die LPH 3-8 nach HOAI. Dies bedeutet, dass qualifizierte Planer und Sachverständige bei der Realisierung einzubeziehen sind (Architekt, Vermesser, Tragwerksplaner, Brandschutzsachverständiger, Bauphysiker/Raumakustik, Fachplaner HLS/E, Küchenplaner).

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Der Leistungsumfang des AN beinhaltet alle Leistungen gemäß Plan der Leistungsgrenzen (Anlage A.I.1.12. zur FLB), einschließlich der nicht öffentlichen Erschließung bis zur Grundstücksgrenze.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Pauschalfestpreis / Gewichtung: 700 Punkte
Kostenkriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Aus-führung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 50 Punkte
Kostenkriterium - Name: Organisations- und Kommunikationskonzept / Gewichtung: 50 Punkte
Kostenkriterium - Name: Produktqualität / Gewichtung: 100 Punkte
Kostenkriterium - Name: Bauablauf und Inbetriebnahme / Gewichtung: 100 Punkte
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Optionen zum Abwasseranschluss vgl. Ziffer 11.5 FLB.

2) Optionen zur Regenwasserrückhaltung vgl. Ziffer 11.5 FLB.

Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 252-634595
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule Lackmanns Hof

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 570576
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Objektive Teilnahmeregeln- und Kriterien, insbes. auch in Bezug auf Bewerbergemeinschaften und den Einsatz von Eignungsverleihern:

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1. Bewerbergemeinschaften (vgl. § 6 EU Abs. 3 Nr. 3 und § 13 EU Abs. 5 VOB/A):

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PL7: Bewerbergemeinschaftserklärung

Für den Fall der Eingehung einer Bewerbergemeinschaft ist zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bewerbergemeinschaftserklärung unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks im Teilnahmeformular einzureichen.

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2. Eignungsleihe (vgl. § § 6d EU VOB/A):

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PL8: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

.

Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag an der vorgesehenen Stelle zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:

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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die unter Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise allesamt auch für diesen Unterauftragnehmer, das heißt: PL1 bis PL6.

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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:

(i) Die unter Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise allesamt auch für diesen Unterauftragnehmer, das heißt: PL1 bis PL6.

(ii) Die unter Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung bezeichneten Erklärungen und Nachweise für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft

(iii) Eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung der Vorlage im Teilnahmeformular (vgl. oben unter 2., PL8)

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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:

(i) Die unter Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise allesamt auch für diesen Unterauftragnehmer, das heißt: PL1 bis PL6.

(ii) Den unter Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung aufgeführten Nachweis TL2 (Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung)

(iii) Eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung der Vorlage im Teilnahmeformular (vgl. oben unter 2., PL8)

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Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

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4. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines

Teilnahmeantrages/Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist dem Teilnahmeformular beigefügt.

.

5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt.

Die Vergabeunterlagen sind ebenfalls von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brd.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brd.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2021

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