Lieferung eines Rettungswagens (RTW) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-32-103-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Rettungswagens (RTW)
Lieferung eines Rettungswagens (RTW)
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Abholung ab Werk
Lieferung eines Rettungswagens (RTW)
Die Lieferung soll schnellstmöglich, maximal 15 Kalenderwochen nach Anlieferung des Fahrgestells beim Auftragnehmer erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Folgende Unterlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden:
- Konstruktionszeichnung
- Gewichtsbilanz inkl. Achsverteilung
- Detaillierte Produktbeschreibung
- Fachkundenachweis über den Funkausbau
- Ausbildungs-/ Schulungsnachweis über die Ambulanztischwartung und -prüfung gem. VBG 14, die Dichtigkeits- und Durchflussprüfung nach DIN EN 1789, DIN EN IOS 9170-1, die 230 V-Prüfung nach DIN VDE 0100 und die 12 V-Netzprüfung
Vertragsstrafen werden vereinbart.
0,2% der Auftragssumme pro Werktag, Beschränkung auf 5% der Auftragssumme
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
regelmäßig wiederkehrende Beschaffung
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY297W4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.