Beschaffung eines Systems zur mobilen Datenerfassung im Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 21-32-05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-warendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Systems zur mobilen Datenerfassung im Rettungsdienst
Beschaffung eines Systems zur mobilen Datenerfassung im Rettungsdienst
Kreis Warendorf - Der Landrat Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf - Stadt Ahlen, Westenmauer 10, 59227 Ahlen
- Stadt Beckum, Weststr. 46, 59269 Beckum
- Stadt Oelde, Ratsstiege 1, 59302 Oelde
- Stadt Warendorf, Lange Kesselstr. 4 - 6, 48231 Warendorf
Beschaffung eines Systems zur mobilen Datenerfassung im Rettungsdienst
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen
- unterschriebene Eigenerklärung Ausschlussgründe (EU 521)
- ausgefüllte Eigenerklärung des Bieters zur Organisation,
Qualifikation und Erfahrung mit Darstellung der vorhandenen
Referenzen
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- aussagekräftige Unterlagen zur Darstellung und Bedienung des
Gerätes sowie der Benutzeroberfläche (vgl. Pos. 7.2 des
Leistungsverzeichnisses)
- Kontaktdaten eines Ansprechpartners für eine ggf. notwendige
Produktvorführung
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 (2) VgV ist die Anwesenheit von Bietern bei der Submission nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDN9727
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.