Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten in der Stadt Wuppertal im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung Referenznummer der Bekanntmachung: L-0001-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten in der Stadt Wuppertal im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA-Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Stadt Wuppertal.
Stadt Wuppertal
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen v. 29.10.2018). Die Laufzeit von 140 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist (7 Jahre), beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband, sowie die vorgelagerte Bauzeit. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen gemäß Ziffer III.1.1) - III.1.3) und Ziffer III.2.2) für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Nur geeignete Unternehmen werden vom Auftraggeber aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten in der Stadt Wuppertal im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.greenfiber.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRC14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]