Hellingskampschule - Neubau / Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5833
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule - Neubau / Dachabdichtungsarbeiten
Für den Neubau der Hellingskampschule sollen Dachabdichtungsarbeiten vorgenommen werden.
- Dampfsperren/ Notabdichtung
- Dachabdichtung Außentreppe Sporthalle
- Dachabdichtung Dachfläche
- Dachabdichtung Terrassen/Fluchtbalkon
- Glasdächer
- Flachdachausstieg, RWA
- Technikeinhausung - Stehfalzdeckung
- Entwässerung
- Klempnerarbeiten
- Dachbegrünung Dachfläche
- Dachbelag Terrassen/Balkon
- Nachweisleistungen
Hellingskampschule Herforder Straße 263 33609 Bielefeld
- Dampfsperren/ Notabdichtung
- Dachabdichtung Außentreppe Sporthalle
- Dachabdichtung Dachfläche
- Dachabdichtung Terrassen/Fluchtbalkon
- Glasdächer
- Flachdachausstieg, RWA
- Technikeinhausung - Stehfalzdeckung
- Entwässerung
- Klempnerarbeiten
- Dachbegrünung Dachfläche
- Dachbelag Terrassen/Balkon
- Nachweisleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1.Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister, in der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder in vergleichbaren Registern der Herkunftsländer der Bieter eingetragen ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer (oder vergleichbare Register der Herkunftsländer der Bieter).
Allgemein:
Die Erklärungen / Nachweise sind vom Hauptunternehmer und ggf. vom Unterauftragnehmer einzureichen.
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1. Angabe über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Erklärung, ob für das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde.
3. Erklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
4. Erklärung, ob für das Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
5. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt
worden ist.
6. Erklärung, ob der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter).
2. Bescheinigung in Steuersachen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter).
Allgemein:
Die Erklärungen / Nachweise sind vom Hauptunternehmer und ggf. vom Unterauftragnehmer einzureichen.
1. Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 3 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. Euro pro Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vom Bieter ausgeführt worden sind.
2. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3.Erklärung des Bieters, ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
1. Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfangs, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte.
2. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Allgemein:
Die Erklärungen / Nachweise sind vom Hauptunternehmer und ggf. vom Unterauftragnehmer einzureichen.
Vertragsstrafen:
Gerät die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer bei der Einhaltung der genannten Vertragsfristen in Verzug, wird für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Auftrags-summe (einschließl. Umsatzsteuer) vereinbart, jedoch insgesamt max. bis zu einem Betrag von 5 % der Auftragssumme (einschl. Umsatzsteuer).
Sicherheitsleistung:
Eine Sicherheitsleistung wird vereinbart:
Als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme. Diese Bürgschaft ist bei Auftragserteilung (Zug um Zug) zu erbringen.
Als Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme. Diese Bürgschaft ist beizubringen, sobald mehr als 97 v. H. des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen ausgezahlt werden sollen und der Auftraggeber dieses verlangt, spätestens vor Leistung der Schlusszahlung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal "Vergabe - Westfalen" nach den Bestimmungen der VOB durch. Die Unterlagen zur Angebotserstellung können ausschließlich elektronisch abgefordert und Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ97QK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind