Vergabe des Dienstrad-Leasings für den Oberbergischen Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Dienstrad-Leasings für den Oberbergischen Kreis
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeiter des Oberbergischen Kreis
Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises 51643 Gummersbach
Der Oberbergische Kreis möchte durch die Einbindung des Auftragnehmers interessierten Mitarbeitern im Rahmen eines sogenannten Dienstradleasingmodells Fahrräder überlassen. Der Auftragnehmer soll dem Oberbergischen Kreis sämtliche Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung stellen bzw. vermitteln und die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen, sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung sorgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe des Dienstrad-Leasings für den Oberbergischen Kreis
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]