Reinigungsarbeiten der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH Referenznummer der Bekanntmachung: EWR-2021-08-27/025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5971450
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-rheine.de/StadtBus
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsarbeiten der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
Grobschmutzbeseitigung im Rahmen einer Trockenreinigung und Reinigung von Nebenräumen, Treppenhäusern, WC's u. Aufzügen in vier Parkhäusern und drei Tiefgaragen
48431 Rheine
Grobschmutzbeseitigung im Rahmen einer Trockenreinigung und Reinigung von Nebenräumen, Treppenhäusern, WC's u. Aufzügen in vier Parkhäusern und drei Tiefgaragen. Die Reinigung der Parkebenen und Fahrwege (Rampen) erfolgt in Eigenleistung.
Ausschreibende Stelle ist die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH, die eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Rheine GmbH ist, deren Anteile wiederum zu 100 % durch die Stadt Rheine gehalten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
- Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau, Personalstärke).
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Reinigungsarbeiten, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
- Eigenerklärung des Bieters, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für technische Ausstattung fristgerecht zu tätigen und den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung entsprechender Unterlagen analog § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV unverzüglich nachweisen kann.
a) Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Reinigungsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Reinigungsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage sowie zur wirtschaftlichen u. finanziellen Leistungsfähigkeit auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
b) Der Bieter hat eine Liste der technischen Ausstattung vorzulegen, die bei Vertragsbeginn für die Reinigungsarbeiten zum Einsatz kommen soll. Gleichzeitig hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, dass alle eingesetzten Geräte und Maschinen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gemäß DGUV / 3 geprüft sind.
c) Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass er die Aufforderung des Auftraggebers von außerplanmäßigen Reinigungsarbeiten, die nicht dem regelmäßigen Reinigungsplan gemäß Dokument "VSR Reinigung Leistungsverzeichnis" unterliegen, diese Tätigkeit innerhalb von 2 Stunden aufnimmt.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine weiteren Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHMYY6S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Münster
Land: Deutschland