Reinigungsleistungen kreiseigener Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-053-65D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen kreiseigener Liegenschaften
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Vertretung Eigenreinigung diverser Objekte des Rhein-Erft-Kreises
Unterhalts- und Grundreinigung
Berufskolleg Bergheim Kettelerstr. 2 50126 Bergheim, Berufskolleg Bergheim Teilneubau Kentener Wiesen 41 50126 Bergheim, Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, Rhein-Erft-Kreis Nebenstelle Am Jobberath 2 50126 Bergheim, Schule zum Römerturm Zum Römerturm 16 50127 Bergheim, Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Rhein-Erft-Kreises inkl. Vertretung Eigenreinigung
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Ein Jahr beginnt immer mit dem ersten Sommerferientag und endet immer mit dem letzten Schultag vor den Sommerferien. Am letzten Schultag 2027 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Unterhalts- und Grundreinigung
Adolf-Kolping-Berufskolleg Ina-Seidel-Str. 11 50169 Kerpen, Nell-Breuning-Berufskolleg Antoniusstr. 15 50226 Frechen, Heinrich-Böll-Schule An der Mergelskaul 22 50226 Frechen, Albert-Einstein-Schule An der Mergelskaul 20 50226 Frechen, Paul-Kraemer-Schule Nebenstelle Schallmauer 2-10 50226 Frechen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Rhein-Erft-Kreises
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Ein Jahr beginnt immer mit dem ersten Sommerferientag und endet immer mit dem letzten Schultag vor den Sommerferien. Am letzten Schultag 2027 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Unterhalts- und Grundreinigung
Milos-Sovak-Schule Plektrudisstr. 9 50354 Hürth, Goldenberg Europakolleg Duffesbachstr. 7 50354 Hürth, Goldenberg-Europakolleg Außenstelle Wesseling Gartenstr. 16 50389 Wesseling, Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Maria-Montessori-Schule Nebenstelle Am Siegesbach 10-12 50321 Brühl, Karl-Schiller-Berufskolleg Bonnstr. 200 50321 Brühl, Regionale Schulberatung Richard-Bertram-Str. 79 50321 Brühl, Nebenstelle Rhein-Erft-Kreis Hürthpark-Gebäude B100 50354 Hürth, Jugendhof Finkenberg Finkenberg 20 53945 Blankenheim
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Rhein-Erft-Kreises inkl. Vertretung Eigenreinigung
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Ein Jahr beginnt immer mit dem ersten Sommerferientag und endet immer mit dem letzten Schultag vor den Sommerferien. Am letzten Schultag 2027 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Glasreinigung
Berufskolleg Bergheim Kettelerstr. 2 50126 Bergheim, Berufskolleg Bergheim Teilneubau Kentener Wiesen 41 50126 Bergheim, Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, Rhein-Erft-Kreis Nebenstelle Am Jobberath 2 50126 Bergheim, Schule zum Römerturm Zum Römerturm 16 50127 Bergheim, Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf, Adolf-Kolping-Berufskolleg Ina-Seidel-Str. 11 50169 Kerpen, Paul-Kraemer-Schule Nebenstelle Schallmauer 2-10 50226 Frechen, Nell-Breuning-Berufskolleg Antoniusstr. 15 50226 Frechen, Heinrich-Böll-Schule An der Mergelskaul 22 50226 Frechen, Albert-Einstein-Schule An der Mergelskaul 20 50226 Frechen, Feuerwehrschule Übungsgelände 50181 Bedburg
Glasreinigung diverser Objekte des Rhein-Erft-Kreises
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Ein Jahr beginnt immer mit dem ersten Sommerferientag und endet immer mit dem letzten Schultag vor den Sommerferien. Am letzten Schultag 2027 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Glasreinigung
Milos-Sovak-Schule Plektrudisstr. 9 50354 Hürth, Goldenberg Europakolleg Duffesbachstr. 7 50354 Hürth, Goldenberg-Europakolleg Außenstelle Wesseling Gartenstr. 16 50389 Wesseling, Rhein-Erft-Kreis Nebenstelle Hürthpark-Gebäude B100 50354 Hürth, Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Maria-Montessori-Schule Nebenstelle Am Siegesbach 10-12 50321 Brühl, Karl-Schiller-Berufskolleg Bonnstr. 200 50321 Brühl, Regionale Schulberatung Richard-Bertram-Str. 79 50321 Brühl, Jugendhof Finkenberg Finkenberg 20 53945 Blankenheim
Glasreinigung diverser Objekte des Rhein-Erft-Kreises
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Ein Jahr beginnt immer mit dem ersten Sommerferientag und endet immer mit dem letzten Schultag vor den Sommerferien. Am letzten Schultag 2027 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 3 und 5 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2 Nr. 4 und 6 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. ob für sein Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
2. ob für sein Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt.
3. dass sein Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden.
4. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den u.g. Mindestsummen vorliegt.
5. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
6. Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Sollten die Nrn. 1 und/oder 2 zutreffen, sind mit dem Angebot die Nachweise zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
zu Nr. 4:
folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 3 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden jeweils 1 Mio EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselverlustrisiko [Betrag gelöscht] EUR.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, vergleichbarer Leistungen (zur Vergleichbarkeit siehe u.g. Mindestanforderungen) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Art des/r Objekte/s, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1)
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8)
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10);
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
zu 1:
Folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen werden gestellt:
Los 1 und 3:
Als nach Leistungsbereich vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- es müssen Verwaltungsgebäude, Förderschulen und Berufskollegs gereinigt werden.
- es müssen Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Die benannten Referenzen können dabei die geforderten Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch einzelne Referenzen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
Los 2:
Als nach Leistungsbereich vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- es müssen Förderschulen und Berufskollegs gereinigt werden.
- es müssen Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Die benannten Referenzen können dabei die geforderten Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch einzelne Referenzen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
Los 4 und 5:
Als nach Leistungsbereich vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- es müssen Glasreinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Besondere Bedingungen an die Auftragsdurchführung bestehen nach dem TVgG-NRW.
Genauere Erläuterungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 60
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1.) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter "I.3 Kommunikation" angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
2.) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
3.) Die Objektbesichtigung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Objekte der Lose 1 bis 3 ist Pflicht. Es sind drei Besichtigungstermine geplant (18.10.2021, 20.10.2021 und 22.10.2021). Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Angebote ohne bestätigte Objektbesichtigung werden in den betroffenen Losen nicht berücksichtigt.
Die übrigen Objekte können besichtigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen für die Besichtigung zusätzlicher Objekte max. bis zum 27.10.2021, 10:00 Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht.
Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig.
4.) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bietern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 27.10.2021. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1.) beschrieben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 27.10.2021 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
5.) Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1 bis 3: mindestens Lohngruppe 1, Los 4 und 5: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
6.) Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
7.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
8.) Einträge bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bieter beschränkt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUD6MV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB).