Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung und Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 14;1000751812;EU (2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung und Brandschutz
Das MULNV und das LANUV beschäftigen zurzeit ca. 1.960 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Nordrhein-Westfalen.
Neben Verwaltungstätigkeiten (MULNV und LANUV) ist ein hoher Anteil von Beschäftigten in den Laboren und im Außendiensttätig (nur LANUV).
Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des gesamten MULNV und/oder des gesamten LANUV übernehmen kann.
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des MULNV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Die Leistungen sind dezentral in den jeweiligen Standorten des Auftraggebers zu erbringen., LANUV NRW Wallneyer Str. 6 45133 Essen, LANUV NRW Wuhanstraße 6 47051 Duisburg, LANUV NRW Lohfelder Straße 100 53604 Bad Honnef, LANUV NRW Stapenhorststrasse 62 33615 Bielefeld, LANUV NRW Auf dem Pesch 13 52249 Eschweiler, LANUV NRW Heerstr. 53 47533 Kleve-Bimmen, LANUV NRW Schwerter Strasse 171a 58099 Hagen, LANUV NRW Heinsberger Str. 53 57399 Kirchhundem-Albaum, LANUV NRW Samberg 65 48629 Metelen, LANUV NRW Robert-Bosch-Str. 19 48153 Münster, LANUV NRW Godesberger Allee 136 53175 Bonn, LANUV NRW Pützchens Chaussee 228 53229 Bonn, LANUV NRW Gartenstr. 27 45699 Herten, LANUV NRW Lipperoder Str. 8 59555 Lippstadt, LANUV NRW Büntestr. 1 32427 Minden, LANUV NRW - Max Prüss Ruhrorter Str. 44 47059 Duisburg, MULNV NRW Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass es einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet.
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung des LANUV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Die Leistungen sind dezentral in den jeweiligen Standorten des Auftraggebers zu erbringen., LANUV NRW Wallneyer Str. 6 45133 Essen, LANUV NRW Wuhanstraße 6 47051 Duisburg, LANUV NRW Lohfelder Straße 100 53604 Bad Honnef, LANUV NRW Stapenhorststrasse 62 33615 Bielefeld, LANUV NRW Auf dem Pesch 13 52249 Eschweiler, LANUV NRW Heerstr. 53 47533 Kleve-Bimmen, LANUV NRW Schwerter Strasse 171a 58099 Hagen, LANUV NRW Heinsberger Str. 53 57399 Kirchhundem-Albaum, LANUV NRW Samberg 65 48629 Metelen, LANUV NRW Robert-Bosch-Str. 19 48153 Münster, LANUV NRW Godesberger Allee 136 53175 Bonn, LANUV NRW Pützchens Chaussee 228 53229 Bonn, LANUV NRW Gartenstr. 27 45699 Herten, LANUV NRW Lipperoder Str. 8 59555 Lippstadt, LANUV NRW Büntestr. 1 32427 Minden, LANUV NRW - Max Prüss Ruhrorter Str. 44 47059 Duisburg, MULNV NRW Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf
Das LANUV wird seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass es einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des ASiG verpflichtet.
Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des gesamten LANUV an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.
Brandschutz des LANUV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Die Leistungen sind dezentral in den jeweiligen Standorten des Auftraggebers zu erbringen., LANUV NRW Wallneyer Str. 6 45133 Essen, LANUV NRW Wuhanstraße 6 47051 Duisburg, LANUV NRW Lohfelder Straße 100 53604 Bad Honnef, LANUV NRW Stapenhorststrasse 62 33615 Bielefeld, LANUV NRW Auf dem Pesch 13 52249 Eschweiler, LANUV NRW Heerstr. 53 47533 Kleve-Bimmen, LANUV NRW Schwerter Strasse 171a 58099 Hagen, LANUV NRW Heinsberger Str. 53 57399 Kirchhundem-Albaum, LANUV NRW Samberg 65 48629 Metelen, LANUV NRW Robert-Bosch-Str. 19 48153 Münster, LANUV NRW Godesberger Allee 136 53175 Bonn, LANUV NRW Pützchens Chaussee 228 53229 Bonn, LANUV NRW Gartenstr. 27 45699 Herten, LANUV NRW Lipperoder Str. 8 59555 Lippstadt, LANUV NRW Büntestr. 1 32427 Minden, LANUV NRW - Max Prüss Ruhrorter Str. 44 47059 Duisburg, MULNV NRW Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf
Vor dem Hintergrund seiner Verpflichtungen gem. § 54 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz beabsichtigt das LANUV, die Funktion eines / einer Brandschutzbeauftragten durch eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU),
d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs
auch zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung,
Zu Los 1:
Der ausschließliche Einsatz qualifizierten Personals im Sinne der §§ 4 und 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes wird vorausgesetzt. Es werden folgende Angaben zum ein-gesetzten Personal und entsprechende Nachweise gefordert:
(1) Die eingesetzten Ärztinnen bzw. Ärzte müssen über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Fachkunde verfügen. Diese Anforderung wird nur erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.
(2) Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die in Absätzen 2-5 des § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegten Anforderungen erfüllen und nachweisen.
(3) Das eingesetzte Assistenzpersonal hat die Ausbildung als Arzthelferin / Arzthelfer erfolgreich abgeschlossen oder eine höher qualifizierte Ausbildung
Der Bieter hat zu den oben aufgeführten Punkten Lebensläufe des für den Auftrag vorgesehenen Personals, sowie einschlägige Qualifikationsnachweise wie Zeugniskopien, Kopien von Zertifikaten oder vergleichbaren Unterlagen als Eignungsnachweis einzureichen.
Weiter werden Angaben zu folgenden Punkten und entsprechende Nachweise gefordert:
i. Einschlägige, langjährige Erfahrung in der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung öffentlicher Verwaltungen.
ii. Einschlägige, langjährige Erfahrung im Laborbereich und insbesondere fundierte Kenntnisse der speziellen Vorschriften und technischen Regeln für die Einrichtungen und den Betrieb von Laboratorien.
iii. Vorhaltung von arbeits- und betriebspsychologischer Kompetenz und Verfolgung Verfolgung eines interdisziplinären Ansatzes in der Betreuungstätigkeit.
iv. Vorhandene Kompetenz in der Analyse und Bewertung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen sowie in der Beurteilung und Begleitung organisatorischer Veränderungsprozesse.
v. Vorhaltung von Kompetenz im Bereich der Sozialberatung
Der Bieter hat seine Erfahrungen und Kompetenzen durch Beschreibung der Tätigkeit zu den einzelnen oben aufgeführten Punkten unter Angaben von Referenzen nachzuweisen
Zu Los 2:
Die eingesetzten Betriebsmediziner sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die Anforderungen gemäß den §§ 4 und 7 ASiG sowie § 7 ArbmedVV erfüllen. Das für die Dienstleistungserbringung vorgesehene Personal ist mit
- Lebensläufen sowie entsprechenden Qualifikationsnachweisen durch Einreichung von Zeugnisskopien, Kopien von Zertifikaten oder vergleichbaren Nachweisen, sowie
- Nachweis über die einschlägigen, langjährigen betriebsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erfahrungen im Bereich Labor (der Nachweis erfolgt über die Einreichung von Referenzen und Beschreibung der Tätigkeit im Laborbereich) entsprechend den unter Nr. 2.3 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen
vorzustellen.
Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:
Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin, mindestens eine Person, die
- befähigt und berechtigt ist, den ärztlichen Beruf auszuüben und
- die arbeits- / betriebsmedizinische Fachkunde nachweist, was insbesondere dann zu bejahen ist, wenn die Person berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.
- Zum Nachweis hat der Bieter alle einschlägigen Aus- und Weiterbildungsnach-weise in Kopie einzureichen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit, muss befähigt und berechtigt sein,
- die Bezeichnung Ingenieur zu führen und
- über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen, insbesondere die in § 4 Absätze 2 bis 5 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) festgelegten Anforderungen erfüllen und nachweisen
- Zum Nachweis hat der Bieter alle einschlägigen Aus- und Weiterbildungsnach-weise in Kopie einzureichen, sowie seine bisherige Berufserfahrung mit Referenzen zu belegen. Die einzelnen Referenzen sind zu beschreiben. Ein ver-gleichbarer Masterabschluss sowie entsprechende Abschlüsse, die in den Mitgliedstaaten der europäischen Union abgelegt wurden, werden als gleichwertig betrachtet.
(1) Die psychosoziale Betreuung muss von
i. einem Dipl.-Psychologen oder
ii. einem Dipl.-Sozialpädagogen oder
iii. einem Dipl.-Sozialarbeiter oder
iv. einem Dipl.-Pädagogen oder
v. einem Dipl.-Soziologen oder
vi. einem Facharzt für Arbeitsmedizin erbracht werden.
(2) Der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen
i. der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und deren Umsetzung belegen sowie
ii. Erfahrungen im Laborbereich,
iii. fundierte Kenntnisse der speziellen Vorschriften und technischen Regeln für die Einrichtung und den Betrieb von Laboratorien (nur Los 2 LANUV) und
iv. Untersuchungen nach Biostoff- und Gefahrstoffverordnungen durchführen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Punkte (1) und (2) einschlägige Referenzen mit Beschreibung der Leistung, sowie Nachweise von einschlägigen Seminar- oder Lehrgangsteilnahmen in Kopie, einzureichen. Ein vergleichbarer Masterabschluss sowie entsprechende Abschlüsse, die in den Mitgliedstaaten der europäischen Union abgelegt wurden, werden als gleichwertig betrachtet.
(3) Etwaig eingesetztes Assistenzpersonal muss die Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten erfolgreich absolviert haben. Als Nachweis sind sämtliche Aus- und Weiterbildungsnachweise in Kopie des für den Auftrag vorgesehenen Assistenzpersonals einzureichen.
Zu Los 3:
Persönliche Voraussetzung für die Ausübung der Funktion des/der Brandschutzbeauftragten
- ist eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach Maßgabe der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Berufsgenossenschaften, des TÜV oder vergleichbarer Institutionen.
- Ohne eine solche Ausbildung können die Funktion wahrnehmen
- Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst,
- Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehr-technischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und die Kenntnisse der Brandschutz-beauftragten-Ausbildung nachweisen können,
- Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz.
- Einschlägige Erfahrung im Laborbereich, insbesondere fundierte Kenntnisse der speziellen Vorschriften und technischen Regeln für die Einrichtungen und den Be-trieb von Laboratorien
Zum Nachweis der oben genannten Eignung (Los 3) hat der Bieter die einschlägigen Aus- und Weiterbildungsnachweise in Kopie einzureichen. Des Weiteren hat der Bieter Referenzen für den Nachweis der Tätigkeiten im Laborbereich einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YRWW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.