Gebäudereinigung der städtischen Gebäude 2022-2024 Overath
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.overath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung der städtischen Gebäude 2022-2024 Overath
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Vertretung Eigenreinigung diverser Objekte in Overath
Unterhaltsreinigung
51491 Overath
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden (Verwaltung, Feuerwehr, Friedhöfe etc.)
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr. Am 31.12.2026 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option werden die Preise maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
§12 der BVBs:
1. Die vereinbarten Vertragspreise sind Festpreise. Auf diese Preise wird die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
2. Preisanpassung mittels Preisgleitklausel 2.1 Ändert sich aufgrund des anerkannten Tarif- oder Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk der Stundenlohn (Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. A) für das eingesetzte Personal, können AN bzw. AG eine Änderung des m²-Preises bzw. eine Anpassung der Monatspauschale verlangen. Die Änderung erfasst jedoch nur den Anteil der Lohnkosten am Gesamtpreis (LKA, Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. I), welcher in der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes angegeben wurde.
Berechnungsformeln Preisänderung bei Änderung der Löhne (Ergebnis in %):
(Lohnkostenanteil ____ % x Änderungssatz ____ %)/100 2.2 Ändern sich nach Abschluss dieses Vertrages die gesetzlichen Lohnneben- und Lohnfolgekosten (Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. B und C), können AN bzw. AG eine Änderung des m²-Preises bzw. eine Anpassung der Monatspauschale verlangen.
Berechnungsformel Preisänderung bei Änderung der lohngebundenen Kosten (Ergebnis in %) (Veränderung der lohngebundenen Kosten ____ % x 100)/(100 % (Lohn) + Kalkulationszuschlag ____ %) 2.3 Wird eine Preisanpassung gemäß § 12 2.1 und/oder 2.2 vorgenommen, so ändert sich der Lohnkostenanteil wie folgt:
Änderung des Lohnkostenanteils ((bisheriger Lohnkostenanteil ____ % + beantragte Preisänderung ____ %) x 100)/(100 % (bisheriger Preis) + erhaltene Preisänderung ____ %) 2.4 Turnusanpassungen sind jederzeit möglich und sind dem AN mitzuteilen. Die kalkulierten m²-Leistungen bleiben davon unberührt. Bei Nutzungsänderungen werden die Raumnutzungsgruppen angepasst.
3. Preisänderungen treten frühestens nach Mitteilung an den AG bzw. AN in Kraft.
4. Preisänderungen können nur einmal jährlich geltend gemacht werden, es sei denn, bei der zweiten Änderung übersteigt die Summe der Belastungsfaktoren gemäß § 12 Ziffer 2.1 und/oder 2.2 3%.
5. Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen bzw. Renovierungsarbeiten erforderlich werden, gehören zur Unterhaltsreinigung und werden nicht besonders vergütet.
Ebenso werden besondere Zuschläge bei starker Verschmutzung aus anderen Anlässen nicht gewährt. Müssen jedoch Reinigungsarbeiten aus Anlass größerer Instandsetzung-, Bau- oder Renovierungsarbeiten, die keine Bauschlussarbeiten sind, durchgeführt werden, so ist ihre Bezahlung mit dem AG oder dessen Beauftragten vor der Ausführung schriftlich zu vereinbaren.
Unterhalts- und Grundreinigung
51491 Overath
Unterhalts- und Grundreinigung Schulen, Turnhallen inkl. Vertretung Eigenreinigung in einem Objekt
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr. Am 31.12.2026 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option werden die Preise maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
§12 der BVBs:
1. Die vereinbarten Vertragspreise sind Festpreise. Auf diese Preise wird die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
2. Preisanpassung mittels Preisgleitklausel 2.1 Ändert sich aufgrund des anerkannten Tarif- oder Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk der Stundenlohn (Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. A) für das eingesetzte Personal, können AN bzw. AG eine Änderung des m²-Preises bzw. eine Anpassung der Monatspauschale verlangen. Die Änderung erfasst jedoch nur den Anteil der Lohnkosten am Gesamtpreis (LKA, Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. I), welcher in der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes angegeben wurde.
Berechnungsformeln Preisänderung bei Änderung der Löhne (Ergebnis in %):
(Lohnkostenanteil ____ % x Änderungssatz ____ %)/100 2.2 Ändern sich nach Abschluss dieses Vertrages die gesetzlichen Lohnneben- und Lohnfolgekosten (Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. B und C), können AN bzw. AG eine Änderung des m²-Preises bzw. eine Anpassung der Monatspauschale verlangen.
Berechnungsformel Preisänderung bei Änderung der lohngebundenen Kosten (Ergebnis in %) (Veränderung der lohngebundenen Kosten ____ % x 100)/(100 % (Lohn) + Kalkulationszuschlag ____ %) 2.3 Wird eine Preisanpassung gemäß § 12 2.1 und/oder 2.2 vorgenommen, so ändert sich der Lohnkostenanteil wie folgt:
Änderung des Lohnkostenanteils ((bisheriger Lohnkostenanteil ____ % + beantragte Preisänderung ____ %) x 100)/(100 % (bisheriger Preis) + erhaltene Preisänderung ____ %) 2.4 Turnusanpassungen sind jederzeit möglich und sind dem AN mitzuteilen. Die kalkulierten m²-Leistungen bleiben davon unberührt. Bei Nutzungsänderungen werden die Raumnutzungsgruppen angepasst.
3. Preisänderungen treten frühestens nach Mitteilung an den AG bzw. AN in Kraft.
4. Preisänderungen können nur einmal jährlich geltend gemacht werden, es sei denn, bei der zweiten Änderung übersteigt die Summe der Belastungsfaktoren gemäß § 12 Ziffer 2.1 und/oder 2.2 3%.
5. Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen bzw. Renovierungsarbeiten erforderlich werden, gehören zur Unterhaltsreinigung und werden nicht besonders vergütet.
Ebenso werden besondere Zuschläge bei starker Verschmutzung aus anderen Anlässen nicht gewährt. Müssen jedoch Reinigungsarbeiten aus Anlass größerer Instandsetzung-, Bau- oder Renovierungsarbeiten, die keine Bauschlussarbeiten sind, durchgeführt werden, so ist ihre Bezahlung mit dem AG oder dessen Beauftragten vor der Ausführung schriftlich zu vereinbaren.
Glasreinigung
51491 Overath
Glasreinigung diverser Objekte
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr. Am 31.12.2026 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option werden die Preise maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
§12 der BVBs:
1. Die vereinbarten Vertragspreise sind Festpreise. Auf diese Preise wird die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
2. Preisanpassung mittels Preisgleitklausel 2.1 Ändert sich aufgrund des anerkannten Tarif- oder Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk der Stundenlohn (Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. A) für das eingesetzte Personal, können AN bzw. AG eine Änderung des m²-Preises bzw. eine Anpassung der Monatspauschale verlangen. Die Änderung erfasst jedoch nur den Anteil der Lohnkosten am Gesamtpreis (LKA, Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. I), welcher in der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes angegeben wurde.
Berechnungsformeln Preisänderung bei Änderung der Löhne (Ergebnis in %):
(Lohnkostenanteil ____ % x Änderungssatz ____ %)/100 2.2 Ändern sich nach Abschluss dieses Vertrages die gesetzlichen Lohnneben- und Lohnfolgekosten (Kalkulation Stundenverrechnungssatz Pos. B und C), können AN bzw. AG eine Änderung des m²-Preises bzw. eine Anpassung der Monatspauschale verlangen.
Berechnungsformel Preisänderung bei Änderung der lohngebundenen Kosten (Ergebnis in %) (Veränderung der lohngebundenen Kosten ____ % x 100)/(100 % (Lohn) + Kalkulationszuschlag ____ %) 2.3 Wird eine Preisanpassung gemäß § 12 2.1 und/oder 2.2 vorgenommen, so ändert sich der Lohnkostenanteil wie folgt:
Änderung des Lohnkostenanteils ((bisheriger Lohnkostenanteil ____ % + beantragte Preisänderung ____ %) x 100)/(100 % (bisheriger Preis) + erhaltene Preisänderung ____ %) 2.4 Turnusanpassungen sind jederzeit möglich und sind dem AN mitzuteilen. Die kalkulierten m²-Leistungen bleiben davon unberührt. Bei Nutzungsänderungen werden die Raumnutzungsgruppen angepasst.
3. Preisänderungen treten frühestens nach Mitteilung an den AG bzw. AN in Kraft.
4. Preisänderungen können nur einmal jährlich geltend gemacht werden, es sei denn, bei der zweiten Änderung übersteigt die Summe der Belastungsfaktoren gemäß § 12 Ziffer 2.1 und/oder 2.2 3%.
5. Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen bzw. Renovierungsarbeiten erforderlich werden, gehören zur Unterhaltsreinigung und werden nicht besonders vergütet.
Ebenso werden besondere Zuschläge bei starker Verschmutzung aus anderen Anlässen nicht gewährt. Müssen jedoch Reinigungsarbeiten aus Anlass größerer Instandsetzung-, Bau- oder Renovierungsarbeiten, die keine Bauschlussarbeiten sind, durchgeführt werden, so ist ihre Bezahlung mit dem AG oder dessen Beauftragten vor der Ausführung schriftlich zu vereinbaren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.
9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden ist/sind.
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2,5 Mio €, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio €, Obhut- und Bearbeitungsschäden 0,5 Mio €, Schlüsselverlustrisiko 50.000 €).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil,
dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, vergleichbarer Leistungen (zur Vergleichbarkeit siehe u.g. Mindestanforderungen) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Art des/r Objekte/s, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1) 2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8) 3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10);
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil,
dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
zu 1:
Folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen werden gestellt:
Los 1:
Als nach Leistungsbereich vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- es müssen Verwaltungsgebäude gereinigt werden.
- es müssen Unterhaltsreinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Erforderlich ist, dass der Bieter für alle Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
Los 2:
Als nach Leistungsbereich vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- es müssen Schulen gereinigt werden.
- es müssen Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Die benannten Referenzen können dabei die geforderten Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch einzelne Referenzen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
Los 3:
Als nach Leistungsbereich vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
• es müssen Verwaltungsgebäude und/oder Schulen gereinigt werden.
• es müssen Glasreinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Die benannten Referenzen können dabei die geforderten Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch einzelne Referenzen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Leistungs-bereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter „I.3 Kommunikation“ angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen,
Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
3. Die Objektbesichtigung ist Pflicht. Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig. Angebote ohne bestätigte Objektbesichtigung werden nicht berücksichtigt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 08.11.2021 bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht.
4. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 03.11.2021, 11:00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1. beschrieben.
5. Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-
Handwerks (Los 1 und 2: mindestens Lohngruppe 1, Los 3: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen.
Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten,
werden nicht gewertet.
6. In den Kalkulationsunterlagen Los 1 und 2 sind für einige Objekte mindestens zu leistende produktive Stunden pro Tag vorgegeben. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Mindeststunden führt direkt zum Ausschluss des Angebotes in Los 1 und/oder Los 2.
7. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
8. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
9. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.