Bewachungs-und Empfangsdienst Wuppertal Referenznummer der Bekanntmachung: 080-2021-1-Los 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hfmt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs-und Empfangsdienst Wuppertal
Bewachungs- und Pfortendienst für die Hochschule für Musik und Tanz Köln, Standort Wuppertal
Hochschule für Musik und Tanz Köln Sedanstr. 15 42275 Wuppertal
Auftragsgegenstand ist ein Dienstleistungsauftrag in drei Losen mit einer Laufzeit von 6 Jahren über Bewachungs- und Pfortendienst für die Auftraggeberin an deren folgenden Standorten nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Bewachungsdienst (Kontroll- und Schließdienst):
Standorte
- Köln: Unter Krahnenbäumen 87, 50668 Köln, und: Fachbereich ZZT, Turmstr. 3 bis 5, 50733 Köln-Nippes
- Aachen: Theaterplatz 6, 52062 Aachen
- Wuppertal: Sedanstr. 15, 42275 Wuppertal
Pfortendienst:
Standorte
- Aachen: Theaterplatz 6, 52062 Aachen (2-Schicht-Betrieb 7 Tage)
- Wuppertal: Sedanstr. 15, 42275 Wuppertal (1-Schicht-Betrieb 5 Tage und 2-Schicht-Betrieb Wochenende)
- Köln: Unter Krahnenbäumen 87, 50668 Köln (nur Abwesenheitsvertretung); Fachbereich ZZT, Turmstr. 3 bis 5, 50733 Köln-Nippes (nur abendlicher Schließgang)
Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1: Köln
Los 2: Aachen
Los 3: Wuppertal
Es ist zulässig, Angebote für alle Lose einzureichen. Eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, besteht nicht.
Die losweise Veröffentlichung erfolgt aus technischen Gründen in separaten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ausschließlich Los 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Bekanntmachungs-ID: CXPNY54DC65
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.