NCG_Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650 / 5576
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
NCG_Trockenbauarbeiten
Art und Umfang der Leistung:
Die Maßnahme erstreckt sich über vier Bauteile und ist in drei Bauabschnitten geplant.
Schwerpunkte Arbeitsumfang
1. Liefern und Einbauen von Trockenbauwänden:
a. Vorsatzschalen und Installationswände ca. 200m²
b. F 30-Wände ca. 790m²,
c. F 90-Wände Brandwände ca. 130m²
2. Liefern und Einbauen von Decken in Trockenbauweise (Rasterdecken, Lochdecken, Plattendecken Feuchtraum, in Kleinbereichen mit Brandschutz-Anforderung) ca. 5.400 m²
3. Trockenputzarbeiten/Laibungen ca. 1.600m²
4. Ausbau und Lagerung und Wiedereinbau vorhandener Rasterdecken
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstrasse 51 51465 Bergisch Gladbach
siehe Beschreibung Pkt.1.4
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
Voraussichtliche Auftragsvergabe: 30.08.2021
Vorlage Handmuster Systemrasterdeckenplatten und Gipskarton Oberfläche gelocht: 8 Wochen nach Auftragserteilung
Baubeginn Sanierung (Mitteltrakt, Aula): 28.09.2021
Baubeginn Nordtrakt: 29.03.2022
Baubeginn Verwaltung: 21.04.2022
Fertigstellung komplett: 05.12.2022
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
Voraussichtliche Auftragsvergabe: 30.08.2021
Vorlage Handmuster Systemrasterdeckenplatten und Gipskarton Oberfläche gelocht: 8 Wochen nach Auftragserteilung
Baubeginn Sanierung (Mitteltrakt, Aula): 28.09.2021
Baubeginn Nordtrakt: 29.03.2022
Baubeginn Verwaltung: 21.04.2022
Fertigstellung komplett: 05.12.2022
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD692
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.rbk-direkt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland