Dez. 54 Baumaßnahme Wehr Stiftsmühle Lippstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 21-045
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dez. 54 Baumaßnahme Wehr Stiftsmühle Lippstadt
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt den Hochwasserschutz in Lippstadt zu verbessern und wird daher den innerstädtischen Wehrkomplex Stiftsmühle erneuern. Die bestehenden Anlagenteile sind nicht mehr standsicher und entsprechen nicht den technischen Anforderungen an den Hochwasserschutz in der Stadt. Weiterhin ist die Stauanlage ökologisch nicht
durchgängig und erfüllt somit auch nicht die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden die folgenden Bauwerke neu errichtet :
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Die wesentlichen Stahlwasserbauteile wie Wehrklappe, Kanu-Dachwehr und Revisionsverschlüsse werden von einer gesondert vom AG beauftragten Stahlwasserbaufirma ausgeführt.
Burgstr. 52 - 54 59555 Lippstadt
Der Umfang des Neubaus des Wehrkomplexes Stiftsmühle umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
Bauvorbereitung:
Verkehrssicherung
Baustellenzufahrten und Baustraßen in beengtem Wohngebiet
Herrichtung von Lagerflächen vor Ort und externe Lagerflächen
Baustelleneinrichtung
Aufwändige Verdämmarbeiten am oberhalb liegenden Wehr Tivoli sowie oberwasserseitig und unterwasserseitig des Wehrkomplexes Stiftsmühle
Errichtung bauzeitlicher Mindestwasserführung
Umlegung von Bestandsleitungen
Hauptbauarbeiten:
Abbruch bestehende Brücke, Wehranlage und Ufermauer 1.500 t
Rückbau Lippeschwelle
Aushubarbeiten, Boden und Gewässeranlandungen 20.000 m3
Verfüllung Mühlenkanal 1.500 m3
Einbringen von Spundwänden inkl. teilweise Rückverankerungen 420 t
Betonarbeiten Wehranlage FAA, Kanustrecke, Neuaufbau Insel 3 2.800 m3
Neuaufbau der Insel 3
Erstellen des Verblendmauerwerks an Spund- und Betonwänden 1.000 m2
Wasserbausteinarbeiten 1.000 m3
Verfüllarbeiten
Errichten eines einfachen Betriebsgebäudes (b/l/h 4m/7m/5 m)
Installation der allgemeinen technischen Ausrüstung
Installation der Einbauten in der Kanustrecke
Stahlbauarbeiten (Gitterrosten, Geländer, Tore, Zäune)
Hinweis: Der Einbau der Stahlwasserbauteile (Wehrklappen, Dammbalkenverschlüsse) ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Ergänzungsarbeiten:
Wegearbeiten
Ansaatarbeiten
Rückbau Baustraße, Räumen der Baustelle
Im einzelnen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYX6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.