Rahmenvereinbarung Ausstattung Automatisierungslabor 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 156101 40 1421
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Ausstattung Automatisierungslabor 2021-2022
Rahmenvereinbarung zur Ausstattung des Automatisierungslabors am Berufskolleg Technik
57072 Siegen
Rahmenvereinbarung zur Ausstattung des Automatisierungslabors am Berufskolleg Technik
Der Kreis Siegen-Wittgenstein als Schulträger des Berufskollegs Technik ist gemäß § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Im Bereich der IT-Ausstattung der Schulen können Schulträger entsprechende Fördermittel des „DigitalPakt Schule“ zur Umsetzung dieser Verpflichtung beantragen.
Bereits in den Jahren 2017 bis 2019 wurde am Berufskolleg Technik ein „Industrie 4.0“-Labor etabliert, welches Schüler*innen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung Kompetenzen vermittelt, um der zunehmenden Digitalisierung in Industriebetrieben mit angemessenen Lösungen zu begegnen.
Das Berufskolleg Technik strebt eine nachhaltige und fortlaufende Weiterentwicklung der Laborausstattung an. Praxisnahe Labore bieten insbesondere die Möglichkeit, Technologien und Prozesse der industriellen Produktion verständlich zu visualisieren und gewährleisten eine dem Wettbewerb angemessene Beschulung. Dabei sind auch die Anforderungen regionaler Unternehmen sowie sonstiger Bildungspartner zu berücksichtigen. Seitens der Ausbildungsbetriebe wird vorausgesetzt, dass sich die fachtheoretische Beschulung der Auszubildenden an den angewandten Technologien in den Betrieben orientiert und diese realitätsnah abbildet. Auch vor diesem Hintergrund ist eine kontinuierliche Ergänzung der vorhandenen Labore unabdingbar.
Zur Implementierung und methodischen Erweiterung des bestehenden „Industrie 4.0“-Labors beabsichtigt das Berufskolleg Technik daher die Ausstattung eines Automatisierungslabors. Das Automatisierungslabor enthält dabei die relevanten Technologien und Komponenten, um den Auszubildenden umfassende „Industrie 4.0“-Kenntnisse zu vermitteln. Die Auszubildenden erhalten so die Möglichkeit, Anlagen als Modul kennenzulernen und didaktisch reduziert in Betrieb zu nehmen. Durch die Auflösung des Gesamtkonzeptes in teilautonome Einheiten kann den Auszubildenden die Möglichkeit gegeben werden, die im Betrieb benötigten Kenntnisse zu schulen und gleichzeitig Grundlagen und Voraussetzungen für die komplexen Strukturen im bestehenden Labor zu schaffen.
Die Leistung beinhaltet die Lieferung modularer Lernsysteme zur Ergänzung der bestehenden Smart Factory am Berufskolleg Technik und umfasst die Ausstat-tung von 16 Schülerarbeitsplätzen mit Paletten-Transfersystemen, Applikationsmodulen sowie Laborarbeitstischen.
Ergänzung zu II.2.7)
Vertragsbeginn kann abweichend vom 06.12.2021 sein. Frühester Beginn der Rahmenvereinbarung ab Auftragserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann hier eingesehen werden unter dem Link
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich unter dem Link
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich unter dem Link
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Referenzen zur Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet kein öffentlicher Öffnungstermin statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen. Angebote sind als Upload in Textform auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich. Es gelten die Ausschreibungs-, Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers. Vom Bieter dennoch verwendete abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de., Bieterinformationen zur Registrierung, zum Bieterclient und zur Abgabe von Angeboten finden sich unter https://www.vergabe.rib.de/hilfe/ und https://www.vergabe.rib.de/bieter/ zur selbstständigen Recherche.
Ergänzung zu Ziffer VI.2) Elektronische Rechnungsstellung (eRechnungsportal des Landes NRW) https://erechnung.nrw Leitweg ID wird nach Auftragsvergabe übermittelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Telefon: +49 2931 / 82-0
Fax: +49 2931 / 82-2520
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland