Beschaffung von sechs Rettungswagen (RTW) für die Feuerwehr Lünen Referenznummer der Bekanntmachung: 68-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von sechs Rettungswagen (RTW) für die Feuerwehr Lünen
Die Feuerwehr Lünen beschafft sechs Rettungswagen als Ersatzbeschaffung für die zur Zeit im Einsatz befindlichen Fahrzeuge.
Die Ausschreibung, bestehend aus Lieferung der Fahrgestelle und Lieferung und Montage der Auf-und Ausbauten werden ausgeschrieben.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44532 Lünen
Das Fahrzeug und der Innenausbau mit der medizinisch-technischen Ausrüstung müssen dem Stand der Technik und zusätzlich den Forderungen der DIN EN 1789 entsprechen.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag zur Beschaffung von sechs Rettungswagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wietmarschen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 49835
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.was-vehicles.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDHMP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.