Auftragsbekanntmachung - Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Albendazol
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gwq-serviceplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragsbekanntmachung - Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Albendazol
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ Service Plus AG statt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen,Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Präparaten mit den o.g. Wirkstoff abschließen. Frühester Vertragsstart ist der 01.06.2020
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 1.6.2020 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.5.2020 kann eine erstmalige Meldung zum 1.6.2020 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank;
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Albendazol
Ort: Densborn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
— Atlas BKK ahlmann;
— Audi BKK;
— BAHN-BKK;
— Bertelsmann BKK;
— BKK MTU;
— Betriebskrankenkasse firmus;
— Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg;
— BKK Akzo Nobel Bayern;
— BKK BPW Bergische Achsen KG;
— BKK Deutsche Bank AG;
— BKK Diakonie;
— BKK_DürkoppAdler;
— BKK Faber-Castell & Partner;
— BKK Freudenberg;
— BKK Groz-Beckert;
— BKK Mobil Oil;
— Koenig und Bauer BKK;
— BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg;
— BKK Voralb Heller*Index*Leuze;
— BMW BKK;
— Daimler BKK;
— Die Bergische Krankenkasse;
— Die Schwenninger Krankenkasse;
— Heimat KK;
— IKK Brandenburg und Berlin;
— IKK gesund plus;
— IKK Nord;
— IKK Südwest;
— Krones BKK;
— Merck BKK;
— Mhplus Betriebskrankenkasse;
— Salus BKK;
— SBK Siemens-Betriebskrankenkasse;
— SECURVITA BKK;
— SKD BKK;
— Südzucker BKK;
— Wieland BKK.
Die Veröffentlichung erfolgt unter Verwendung des Formulars für das Offene Verfahren, da es für das Zulassungsverfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht.
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vergabekammer ist daher nach Auffassung des Auftraggebers, für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Für den Fall, dass der Bieter dennoch das Kartellvergaberecht für anwendbar hält, wird auf die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWQ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
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Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
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