Auftragsbekanntmachung - Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gwq-serviceplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragsbekanntmachung - Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen,
Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre
Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur
Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren
nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In-Krafttreten
neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen,
Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Präparaten mit dem u. a. Wirkstoffen
abschließen. Frühester Vertragsstart ist der 1.4.2021.
Epinephrin
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der o. a. Wirkstoffen mit Vertragsstart zum 01.04.2021 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten(Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Startexklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2021 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2021 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank;
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3).
Leuprorelin (ohne PLI)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der o. a. Wirkstoffen mit Vertragsstart zum 01.04.2021 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten(Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Startexklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2021 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2021 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank;
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3).
Darifenacin
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der o. a. Wirkstoffen mit Vertragsstart zum 01.04.2021 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten(Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Startexklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2021 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2021 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank;
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3).
Ramipril + Amlodipin + Hydrochlorothiazid (3er Kombi)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der o. a. Wirkstoffen mit Vertragsstart zum 01.04.2021 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten(Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Startexklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2021 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2021 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank;
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3).
Zoledronsäure (5 mg/100 ml IFL)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der o. a. Wirkstoffen mit Vertragsstart zum 01.04.2021 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten(Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Startexklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2021 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2021 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank;
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ramipril + Amlodipin + Hydrochlorothiazid (3er Kombi)
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zoledronsäure (5 mg/100 ml IFL)
Ort: Densborn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
— Audi BKK,
— BAHN-BKK,
— Bertelsmann BKK,
— BKK MTU,
— Betriebskrankenkasse firmus,
— Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg,
— BKK Akzo Nobel Bayern,
— BKK BPW Bergische Achsen KG,
— BKK Deutsche Bank AG,
— BKK Diakonie,
— BKK_DürkoppAdler,
— BKK Faber-Castell & Partner,
— BKK Freudenberg,
— BKK Groz-Beckert,
— BKK Mobil Oil (nur Ramipirl + Amlodipin + HCT und Zoledronsäure),
— Koenig und Bauer BKK,
— BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg,
— BKK Voralb Heller*Index*Leuze,
— BMW BKK,
— Daimler BKK,
— „Die Bergische Krankenkasse“,
— Heimat KK,
— HEK (ohne Epinephrin und Darifenacin. Teilnahme Zoledronsäure bis 31.12.2021),
— Hkk (ohne Darifenacin. Teilnahme Zoledronsäure bis 31.12.2021),
— IKK Brandenburg und Berlin,
— IKK gesund plus,
— IKK Nord,
— IKK Südwest,
— Krones BKK,
— Salus BKK,
— SBK Siemens-Betriebskrankenkasse,
— SECURVITA BKK,
— SKD BKK,
— Südzucker BKK,
— Vivida BKK,
— Wieland BKK
Die Veröffentlichung erfolgt unter Verwendung des Formulars für das Offene Verfahren, da es für das Zulassungsverfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht.
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vergabekammer ist daher nach Auffassung des Auftraggebers, für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Für den Fall, dass der Bieter dennoch das Kartellvergaberecht für anwendbar hält, wird auf die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWQ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de