2021-218 Verkauf/Verwertung von Altpapier im losweisen Verfahren (4 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-218 (WBD)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-218 Verkauf/Verwertung von Altpapier im losweisen Verfahren (4 Lose)
Verkauf und Verwertung von Altpapier und Pappe.
Der Auftraggeber sammelt Papier und Pappe/Kartonagen, im folgenden Altpapier genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Das Altpapier wird über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Das Altpapier stammt vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich.
Das Altpapier soll einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Altpapier (Umlade DU-Hochfeld)
47053 Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Umlade in DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Papier und Pappe/ Kartonagen (Altpapier) - AVV 200101 und 150101
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Altpapier (Umlade DU-Hochfeld)
47053 Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Umlade in DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Papier und Pappe/ Kartonagen (Altpapier) - AVV 200101 und 150101
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Altpapier (Umlade/Recyclinghof DU-Nord)
47053 Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Umlade/Recyclinghof in DU-Nord, Im Holtkamp 84, 47167Duisburg
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Papier und Pappe/ Kartonagen (Altpapier) - AVV 200101 und 150101
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Verkauf/Verwertung von ca. 4.500 t Altpapier (Qualität 1.04)
47053 Duisburg Anlieferung durch den/die Auftraggeber/in
Verkauf/Verwertung von ca. 4.500 t Papier und Pappe/ Kartonagen (Altpapier) - AVV 150101.
Das über die AG angelieferte Altpapier des Loses 4 stammt vorwiegend aus den folgenden Erfassungssystemen:
- Presscontainer (10 - 20 m3)
- Abrollcontainer (20 - 48 m3)
- Umleerbehälter/Absetzcontainer (5 m3/10 m3)
Das angelieferte Altpapier entspricht der gemäß EUWID deklarierten Qualität 1.04 (Kaufhausaltpapier). Somit umfasst das angelieferte Altpapier die typische Zusammensetzung von Altpapier aus gewerblichen und industriellen Anfallstellen.
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Transportieren, Lagern und Behandeln/Verwerten von Altpapier (AVV-Nr. 15 01 01 und AVV-Nr. 20 01 01) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage und ggfs. Übernahmestelle zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfach-betriebsverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
o Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
o Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV)
o Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
o Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
o Nachweis über behördliche Entscheidungen(Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
o Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
o Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage und ggfs. Übernahmestelle zur ordnungsgemäßen Verwertung von Altpapier (AVV 200101 / 150101) ersetzt.
- Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage und ggfs. Übernahmestelle zur ordnungsgemäßen Verwertung von Altpapier (AVV 200101 / 150101) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.
(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage und ggfs. Übernahmestelle, Angabe der genehmigten Menge / jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage und ggfs. Übernahmestelle mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifischen Überwachungsbehörden vorlegen.
Hinweis: Ist die Bieterin nicht selbst im Besitz einer Anlage/Übernahmestelle, so kann Sie sich zur Verwertung des o.g. Abfalls einer entsprechenden Anlage und ggfs. Übernahmestelle Dritter bedienen. Für diese Anlage/Übernahmestelle ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine verbindliche, unbedingte und auf diese Ausschreibung bezogene Erklärung der Anlagenbetreiberin bzw. Übernahmestellenbetreiberin beizubringen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Anlagenbetreiberin/ Übernahmestellenbetreiberin im Falle der Auftragserteilung an die Bieterin für diese die Verwertung des auftragsgegenständlichen Altpapiers übernehmen wird bzw. die Verwertung des auftragsgegenständlichen Altpapiers in der von ihr betriebenen und genehmigten Anlage/Übernahmestelle gewährleistet wird.
- Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges, siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen, siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss, siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Für Los 4:
Die Auftraggeberin muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 25 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg liegt.
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Transportieren, Lagern und Behandeln/Verwerten von Altpapier (AVV-Nr. 15 01 01 und AVV-Nr. 20 01 01) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage und ggfs. Übernahmestelle zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfach-betriebsverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
o Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
o Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV)
o Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
o Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
o Nachweis über behördliche Entscheidungen(Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
o Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
o Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage und ggfs. Übernahmestelle zur ordnungsgemäßen Verwertung von Altpapier (AVV 200101 / 150101) ersetzt.
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
September/Oktober 2022 bzw. bei Ziehung der Vertragsverlängerungsoption September/Oktober 2023
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDHME
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.