Reinigungsdienstleistungen THW Ausbildungszentrum Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.15 - 0001/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]415
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen THW Ausbildungszentrum Brandenburg
Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) im THW Ausbildungszentrum Brandenburg
Unterhaltsreinigung
14772 Brandenburg / Havel
Unterhaltsreinigung mit einer zu reinigenden Bodenfläche von ca. 2316 m² (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufigkeit)
Laufzeit: 3 Jahre (01.01.2022-31.12.2024) mit der Option der Verlängerung fünfmal jeweils um ein halbes Jahr
Optional verlängert sich der Vertrag maximal fünfmal jeweils um ein halbes Jahr zu gleichbleibenden Konditionen.
Der Bedarfsträger kann neben den regelmäßigen Reinigungen auch Bedarfsreinigungen (z. B. Reinigung von verlorenen Körperflüssigkeiten) von der Auftragnehmerin abrufen.
Glas- und Fensterreinigung
14772 Brandenburg / Havel
Glas- und Fensterreinigung mit einer zu reinigenden Gesamtfläche von ca. 961 m² (einseitig angeben, beidseitig zu reinigen)
Laufzeit: 3 Jahre (01.01.2022-31.12.2024) mit der Option der Verlängerung fünfmal jeweils um ein halbes Jahr
Optional verlängert sich der Vertrag maximal fünfmal jeweils um ein halbes Jahr zu gleichbleibenden Konditionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft:
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich Gebäudereinigung für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss im letzten Geschäftsjahr mind. [Betrag gelöscht] EUR netto für die Unterhaltsreinigung (Los 1) und [Betrag gelöscht] EUR netto für die Glas- und Fensterreinigung (Los 2) betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "20._Eigenerklärung_Umsatz" (jeweils für Los 1 Unterhaltsreinigung und Los 2 Glas- und Fensterreinigung).
Haftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie die Anlage "21._Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte für jedes angebotene Los eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei je Los einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge den in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses geforderten Leistungsbestandteil Unterhaltsreinigung (Los 1) bzw. Glas- und Fensterreinigung (Los 2) umfassen und
o Im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist eine Vergleichbarkeit nur gegeben, wenn:
Für das Los 1:
ein Dienstleistungsauftrag mit Unterhaltsreinigung (Los 1), der einen Wert von mindestens 75 % (hier 90.000,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweist oder
zwei Dienstleistungsaufträge mit Unterhaltsreinigung (Los 1), die jeweils einen Wert von mindestens 60 % (hier 72.000,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweisen und
alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für das Los 2:
ein Dienstleistungsauftrag mit Glas- und Fensterreinigung (Los 2), der einen Wert von mindestens 75 % (hier 3.750,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweist oder
zwei Dienstleistungsaufträge mit Glas- und Fensterreinigung (Los 2), die jeweils einen Wert von mindestens 60 % (hier 3.000,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweist und
alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für die Referenzen ist die Anlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
Es sind nur drei Referenzen (je Los) gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Umweltmanagementsystem
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. § 49 Abs. 2 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Be-zug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Die geforderte Bescheinigung bezieht sich auf die in § 46 Abs. 2 genannten Voraussetzungen (z.B. DIN EN ISO 14001:2015, EMAS-Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Be-scheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Es dürfen nur Arbeitskräfte der Auftragnehmerin bzw. des Subunternehmens in der zu reinigenden Liegenschaft eingesetzt werden, deren "polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" vorliegt und deren Sicherheitsüberprüfung (§ 8 SÜG) keine Sicherheitsbedenken ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung der zu reinigenden Liegenschaften zwingend notwendig. Der Bieter ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung stellt der Bedarfsträger eine Bestätigung über die Teilnahme an der Ortsbegehung aus. Diese ist dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.