Gutachterliche Leistungen zur Planung und Durchführung der Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 7127-01-001 - "Bleibelastete Kinderspielflächen" in Mechernich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterliche Leistungen zur Planung und Durchführung der Sanierung
Im Gebiet der Stadt Mechernich sind 30 Kinderspielflächen zu sanieren, da der Boden mit Blei belastet ist. In der Regel erfolgt die Sanierung durch einen Austausch der obersten Bodenschicht (0-35 cm Tiefe). Es handelt sich hierbei um 11 Spielflächen, die zu Kindertageseinrichtungen gehören und 20 öffentliche Spielplätze.
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Ausgeschrieben werden die gutachterlichen Leistungen zur Planung (Phase 1, wird fest beauftragt) und Begleitung der Durchführung der Sanierung (Phase 2, Option).
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53894 Mechernich
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die gutachterlichen Leistungen der Planung und Durchführung der Sanierung von 30 der untersuchten Flächen. In der Regel erfolgt die Sanierung durch einen Austausch der obersten Bodenschicht (0-35 cm Tiefe). Es handelte sich hierbei um 11 Spielflächen, die zu Kindertageseinrichtungen gehören, und 20 öffentliche Spielplätze.
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Aufgrund der Höhe der Bleibelastung und der Intensität der Nutzung wurde eine Priorisierung vorgenommen. Vorrangig zu sanieren sind die Spielplätze, die zu Kindertageseinrichtungen gehören, sowie öffentliche Spielplätze mit einer Bleibelastung von mehr als 1000 mg/kg (24 Flächen der Priorität 1). Die übrigen Flächen werden anschließend saniert (7 Flächen der Prioritäten 2 und 3).
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Es handelt sich im Einzelnen um folgende Leistungen:
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- Erstellen einer Sanierungsplanung nach § 13 BBodSchG
Darstellung der Ausgangslage, der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung, der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen, der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung, des Zeitplanes und der Kosten, Aufstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes, Fertigung des Sanierungsplanes
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- Erstellung der grundstücksspezifischen Ausführungsplanung und Abstimmung mit den fachlich Beteiligten sowie den Nutzern (Kindergartenleitung)
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- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen
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- Begleitung der Durchführung der Sanierung (Option)
Überwachung der Sanierungsausführung (Option - Phase 2) umfassen folgende Leistungen:
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- Bauoberleitung
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- Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung
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- Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß § 3 Abs. 3 BaustellV
Abstimmung der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren. Aktualisierung des SiGe-Plans und Abstimmung mit den fachlich Beteiligten falls erforderlich.
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- Bestandteil der Bauoberleitung ist auch die Mitwirkung an der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
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- örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung
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- Dokumentation der Bodensanierung
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage den vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Für die Erarbeitung des Angebotes wird die Durchführung einer Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Die öffentlichen Kinderspielplätze sind frei zugänglich. Die zu Kindergärten gehörenden Flächen sind in der Regel von außen einsehbar.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie.
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Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV stellen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachterliche Leistungen zur Planung und Durchführung der Sanierung (Phase 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem Formular 312a/322a Information DSGVO.
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Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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Nach Angebotsabgabe erhalten ausgewählte Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Eine Einladung hierzu erfolgt voraussichtlich in der 34. KW 2021.
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Der unter II.1.5 geschätzte Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR ist nicht relevant. Es wird auf die Angabe des geschätzten Auftragswertes verzichtet.
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Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sowie jegliche Kommunikation sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu stellen.
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Sämtliche Besprechungen, Schriftverkehr, Absprachen, oder Vertragsdefinitionen erfolgen in deutscher Sprache.
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Eventuelle Aufklärungsgespräche werden - in Abhängigkeit von den gültigen COVID-19-Pandemie-Regelungen - ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie in den Vergabeunterlagen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDCDC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.