Realisierungswettbewerb Masterplan IdF NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_048 II 71600
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1511
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.idf.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Masterplan IdF NRW
In einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV mit den Preisträgern eines nichtoffenen Wettbewerbsverfahrens gem. RPW war Gegenstand der zu vergebenden Leistung: Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI) und Freianlagen (Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI) jeweils in den LPH 2-9, wobei eine sukzessive Beauftragung vorgesehen ist.
Folgende Beauftragungsstufen sind für die Leistungsbilder Gebäude und Innenraume sowie Freianlagen geplant:
- Stufe 1: Erstellung der Leistungsphase 2 und 3 (feste Beauftragung)
- Stufe 2: Erstellung der Leistungsphase 4 bis 7 (optionale Beauftragung)
- Stufe 3: Erstellung der Leistungsphasen 8 und 9 (optionale Beauftragung)
Institut der Feuerwehr NRW Wolbecker Str. 237 48155 Münster Das sogenannte Stammgelände (S1) befindet sich zentral im Stadtteil St.Mauritz. Das S1 weist eine Größe von ca. 3,9 ha auf und liegt in nur 2,5 km Entfernung zur Münsteraner Innenstadt. Auf dem S1 befinden sich neben der Betriebswerkstatt und den meisten Lehrsälen auch die Unterkünfte und die Freizeiteinrichtungen für die Lehrgangsteilnehmer.
Die Außenstelle (S2) des IdF NRW befindet sich am Stadtrand von Münster im Stadtteil Handorf, sowie teilweise auch auf dem Gebiet der Stadt Telgte im Kreis Warendorf. In der ca. 7,6 ha großen S2, die in etwa 9 km Entfernung zum S1 an der Kötterstraße/ Galgheide liegt, wird vorrangig die praktische Ausbildung in Form von Einsatzübungen an Übungsobjekten durchgeführt.
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist mit einem Personalbestand von derzeit 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt.
Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der aktuell bereits jährlich circa 14.000 Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die erwarteten Erweiterungen des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen.
Der in den 1960er Jahren in Betrieb genommene Hauptstandort weist auf Grund ständiger Erweiterungen über Jahrzehnte eine insgesamt derart hohe bauliche Verdichtung auf, dass weitere Entwicklungen nur bei umfangreichen Eingriffen in den Bestand möglich sind. Funktionen des Stammgeländes sind auf Flächen der Außenstelle umzusiedeln.
Die aus der derzeitigen Situation resultierenden wesentlichen und erforderlichen Anforderungen sind:
- Die räumlichen Angebote für die Durchführung der theoretischen und praktischen Lehre den erweiterten, modernisierten und aktuellen Lernmethoden anzupassen,
- die vorhandenen Unterkunftsbereiche den allgemein üblichen Standards der Erwachsenenbildung anzugleichen,
- zusätzliche und adäquate Bürokapazitäten zur angemessenen Unterbringung der Beschäftigten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen,
- die vorhandenen Versorgungskapazitäten im Hinblick auf die steigenden Teilnehmerzahlen auszubauen und
- eine einem modernen Ausbildungsbetrieb entsprechende Infrastruktur zu schaffen.
Auf der Grundlage einer Bedarfsplanung sollen das Stammgelände und die Außenstelle in ihrer Struktur komplett überarbeitet werden. Aus diesem Grund wurde ein nichtoffener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt. Der Wettbewerb richtete sich an Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten.
Gegenstand des Wettbewerbs waren die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI) und die Freianlagenplanung (Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI).
Die Gesamt-Baukosten der KG 300+400 liegen bei ca. 60 Mio. EURO Brutto. Die Gesamt-Baukosten der Freianlagenplanung (KG 500) liegen bei ca. 7 Mio. EURO brutto. Die in den nächsten Jahren neu zu bebauende Bruttogrundfläche wird in der Bedarfsplanung auf etwa 34.000 m² BGF geschätzt. Das Bauvorhaben ist in einen 1. und 2. Bauabschnitt aufgeteilt. Der freigegebene 1. Bauabschnitt (Projektkosten 49 Mio. EURO) umfasst Baukosten der KG300+400 in Höhe von ca. 35 Mio. EURO sowie Kosten der Kostengruppe 500 in Höhe von etwa 4 Mio. EURO. Der 2. Bauabschnitt soll im Anschluss an den 1. Bauabschnitt realisiert werden.
Gegenstand der nunmehr im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergebenden Leistung sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI) und Freianlagen (Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI).
Folgende Beauftragungsstufen sind für die Leistungsbilder Gebäude und Innenraume sowie Freianlagen geplant:
- Stufe 1: Erstellung der Leistungsphase 2 und 3 (feste Beauftragung)
- Stufe 2: Erstellung der Leistungsphase 4 bis 7 (optionale Beauftragung)
- Stufe 3: Erstellung der Leistungsphasen 8 und 9 (optionale Beauftragung)
Die o.g. Zeitangabe betreffend das Ende der Laufzeit des Vertrages versteht sich inkl. LPH 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRMDCY3
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.