Kokerei Hansa Ofenbatterien II/III und Werkstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-007-VgV-OPTWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://industriedenkmal-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kokerei Hansa Ofenbatterien II/III und Werkstätten
Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung für die Standsicherheitsertüchtigung und Qualifizierung der Ofenbatterien II/III sowie Werkstätten als Bestandteil des Erlebnispfades der begehbaren Großskulptur Kokerei Hansa in Dortmund.
Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Emscherallee 11 44369 Dortmund
Die unter Denkmalschutz stehende Kokerei Hansa in Dortmund wurde im Rahmen eines Kokereineubau- und Rationalisierungsprogrammes der Vereinigten Stahlwerke AG als eine der ersten Großkokereien ab 1927/28 errichtet. Sie ist heute die letzte nahezu vollständig erhaltene Kokerei dieser Zeit. Das Industriedenkmal befindet sich seit 1997 im Eigentum der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, die den Standort
sukzessive baulich sichert und das hochrangige Denkmal im Rahmen von Veranstaltungen und Führungen auf dem Besucherpfad "Natur und Technik" für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Die Kokerei Hansa ist ein Ankerpunkt auf der vom Regionalverband Ruhr getragenen Route der Industriekultur und der Route
Industrienatur und ein Standort des Emscherlandschaftsparks.
Die Kokerei Hansa ist als eine begehbare Großskulptur bereits heute im hohen Maße durch das Zusammenspiel von "Natur und Technik" geprägt. Dieses Zusammenspiel soll im Bereich der Koksofenbatterien weiter geschärft und erlebbar gemacht werden. Durch die Sicherung und den weiteren barrierefreien Ausbau der Wegeführung soll den Besuchern der Wandel von der Industrietechnik über die Industrienatur bis hin zum "kontrollierten Verfall" entlang des Bauwerks der Ofenbatterie als Erlebnisraum präsentiert werden. Die Koksofenbatterien bilden das Herzstück der "Schwarzen Seite" der Kokerei Hansa. Im Zusammenspiel mit den Gebäuden und Anlagenteilen Sortenturm, Schrägband- und Becherwerksbrücke, Kohlenturm, Löschgleishalle und Sieberei dienten sie dem Verkokungsprozess. Heute sind noch vier der ursprünglich fünf Batteriekörper erhalten: Die Batterien 0 und I südlich des bereits sanierten Kohlenturms an der "Schwarzen Straße" werden derzeit denkmalgerecht saniert. Die Batterien II und III sowie die dazwischen liegenden Werkstätten nördlich des Kohlenturms stehen im Fokus der neuen Planungs- und Bauaufgabe, für die die Stiftung Industriedenkmalpflege ein Planerkonsortium sucht.
Prioritäres Ziel ist es, die Authentizität der Anlage in Bezug auf das Spannungsfeld Technik und Natur zu stützen und somit insbesondere Batterie II dauerhaft standsicher zu erhalten, da hier im Zusammenspiel mit dem Kohlenturm und den Batterien 0 und I der Kontrast am deutlichsten wird. Um zeigen zu können, wie der Verfall weiter fortschreitet, wenn etwaige Sicherungsmaßnahmen nicht vorgenommen werden, ist es denkbar, die Werkstätten sowie die Batterie III im nördlichen Bereich des Ensembles weiter kontrolliert verfallen zu lassen. Besonderes Augenmerk muss hier jedoch auf die bestehende Wegeführung im Bereich der Decken/Steigrohre gesetzt werden, da diese etablierte Wegeführung weiterhin genutzt werden soll, um den nördlichen Bereich des Geländes zu erschließen.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung
gestellt.
Jedem Bewerber/ Bieter wird empfohlen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber eine örtliche Inaugenscheinnahme durchzuführen.
Zusätzlich wird durch den Auftraggeber die Einsicht in folgende Unterlagen angeboten:
- Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DschG, Sanierung der Ofenbatterien 0 und I (Abdichtung, Gefälleausbildung, Zuganker, Ofendecken, Abgasarmaturen, Galgen, Geländer, Meistergänge, Düsenkanäle, Zwischenbereiche)
- Entwässerungskonzept
- Farbuntersuchungen
- weiteres Fotomaterial
- Leitfaden zur Instandsetzung von Koksofenbatterien am Beispiel der Kokerei Hansa in Dortmund
- Ökologische Baubegleitung
Die Unterlagen betreffen im Wesentlichen die bereits sanierten Ofenbatterien 0 und I. Wir bitten zu beachten, dass grundsätzlich die Unterlagen der Ofenbatterien 0 und I nur teilweise auf die Ofenbatterien II und III übertragbar sind. Unstrittig wird jedoch sein, dass dieselben Schadstoffe zu erwarten sein werden und das statische System analog sein wird. Dagegen werden z.B. die Abdichtungsvorschläge und die Entwässerungsplanung nicht übertragbar sein, da dies die Entnahme der Bäume/Sträucher bedeuten würde.
Es wird darum gebeten, sich bezüglich Terminierung zur örtlichen Inaugenscheinnahme bzw. zur Einsicht in die Unterlagen per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers zu wenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kokerei Hansa Ofenbatterien II/III und Werkstätten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.architekt-boell.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RCGL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.