Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der Medien/Publikationen für das BBK Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.16 - 0726/20/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der Medien/Publikationen für das BBK
Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der
Medien/Publikationen für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Rahmenvereinbarung über die Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der Medien/Publikationen für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über eine Laufzeit von 4 Jahren. Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt 176.000 Sendungen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 88.000 Sendungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der Medien/Publikationen für das BBK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roggentin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.