Betrieb eines Beratungsbüros der Klimaschutz- und Energieagentur Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5537/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Beratungsbüros der Klimaschutz- und Energieagentur Hamm
Die Auftraggeberin ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft der Stadt Hamm (51%) und der Stadtwerke Hamm GmbH (49%), die ihrerseits eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm ist. Die Gesellschaft soll zukunftsfähige Lösungen zur Senkung des Ausstoßes von klimaschädlichen Emissionen und den Einsatz von erneuerbaren Energien weiter vorantreiben.
Auftragsgegenstand ist der Betrieb eines Beratungsbüros der Klimaschutz- und Energieagentur (kurz "Klima-Agentur") Hamm, das einen Beitrag zur Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem kommunalen Klimaaktionsplan der Stadt Hamm leistet und damit die Mitarbeiter der städtischen Ämter unterstützt. Aufgaben des Beratungsbüros sind vor allem die Bürgerberatung vor Ort in Hamm, die Entwicklung von Ideen sowie die Sammlung und Bündelung von Daten und Informationen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt Hamm. Dabei soll sich ebenfalls eine systematische Zusammenarbeit zwischen dem Beratungsbüro der Klima-Agentur, der Auftraggeberin und weiteren externen Dienstleistern ergeben. Des Weiteren soll das Beratungsbüro der Klima-Agentur den Bürgern in Hamm die Möglichkeit bieten, sich zu informieren und aktiv zu engagieren.
59065 Hamm
Das ausgeschriebene Beratungsbüro der Klima-Agentur wird eine koordinierende Rolle zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Bürgerbelangen einnehmen. Hauptaufgaben des Beratungsbüros der Klima-Agentur werden vor allem die Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerberatung sein.
Die zu erbringende Leistung umfasst die folgenden thematischen Schwerpunktfelder:
I. Beratung und Begleitung
I.1. Politik und Verwaltung
a) Entwicklung mittel- und langfristiger Strategien im Auftrag der Politik und Verwaltung;
b) Stetige Beratung von Politik und Verwaltung in klimarelevanten Themenbereichen;
c) Intensive Beratung bei städtischen Maßnahmen in den Bereichen Bau, Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltschutz;
d) Umsetzung und Betreuung von kommunalen Energie- und Klimaschutzprojekten;
e) Koordination lokaler Akteure im Konzern Stadt Hamm (Stadtwerke, Wirtschaftsförderung, HGB etc.);
f) Akquise kommunaler Förderprogramme;
g) Lieferung von Informationen und Umsetzung von politischen Beschlüssen.
Aufgaben: Zusammenstellung von Beratungs- und informationsunterlagen, Akquise von Förderprogrammen und Fördermöglichkeiten, Betreuung und Begleitung von Förderanträgen, Zusammenstellung von Förderunterlagen, Kommunikation mit dem Fördergerber, Diskussionsrunden einleiten, partizipative Veranstaltungen initiieren.
I.2. Unternehmen und Wirtschaft
a) Information zu Fördermöglichkeiten;
b) Ermittlung des Beratungsbedarfes unter Berücksichtigung der bestehenden Angebote der genannten Akteure; dabei sollen Angebote in Abstimmung mit der Auftraggeberin ggf. verknüpft, ergänzt oder entwickelt werden;
d) Koordination von lokalen Akteuren;
e) Mobilitätsberatung;
f) Förderung von Impulsen für die Wirtschaftsförderung und Einbezug, u. a. der IHK.
Aufgaben: Analyse des Angebotmarktes als Basis für die weitere Arbeit, Informationsveranstaltungen zu Fördermöglichkeiten für Unternehmen (wie diese ablaufen, welche Aufgaben damit verbunden sind, wo es Hilfe gibt, Ansprechpartnernennung, Vermittlung zum Fördergeber), den "roten Faden im Förderdschungel aufzeigen", Hilfestellung bei Förderprojektformulierung, Initiierung und Leitung von Netzwerktreffen lokaler Akteure sowie von Arbeitskreisen zur Förderung von Impulsen aus der Wirtschaft.
I.3. Bürger (Bereitstellung eines "Klima-Lotsen")
Der "Klima-Lotse" übernimmt die Beratung der Bürger hinsichtlich aller klimarelevanter Aspekte eines Haushaltes, wie beispielsweise Umsetzung eines Gründaches, Entfernung von Schottergärten, klimatische Umbaumaßnahmen, Anpflanzungskonzepte oder Fördermöglichkeiten für sämtliche klimarelevante Vorhaben.
Der "Klima-Lotse" soll auch als Vermittler fungieren und Bürger, beispielsweise bei energetischen Fragestellungen, an den richtigen Ansprechpartner vermitteln (Stromsparchecks sind dabei nicht zu berücksichtigen, da diese schon an anderer Stelle vorhanden sind).
Es sollen jährlich mindestens 50 klimarelevante "Haushaltschecks" durch den Klima-Lotsen durchgeführt werden.
Die Beratung und Betreuung von Bürgern (für je fünf Stunden, an drei Tagen in der Woche, im Kundenzentrum des Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke Hamm) wird in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro der Stadtwerke Hamm vorausgesetzt.
Dabei sollen Angebote in Abstimmung mit der Auftraggeberin ggf. verknüpft, ergänzt oder entwickelt werden.
Aufgaben: Bürgerberatung vor Ort, Erstellung von Informationsmaterialien (bspw. Broschüren oder Flyer), Förderprogramme für Bürgerbelage aufzeigen.
II Bewusstsein und Bildung
II.1. Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Pressearbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet den Aufbau eines Netzwerkes zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaftsförderung sowie lokalen und regionalen Akteuren, die Erstellung von Kampagnen für die Umsetzung einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit (Information/ Veranstaltungen) sowie die Initiierung und Begleitung von Kampagnen sowie partizipativen Bürger- und Akteursbeteiligungsprozessen.
Zudem soll eine innovative Corporate Identity (inkl. Corporate Design) für das Beratungsbüro der Klima-Agentur entwickelt werden. Die Corporate Identity beinhaltet unter anderem die Namensgebung, ein Logo, Flyer und ein entsprechendes Marketing.
Aufgaben: Regionale Netzwerkbildung und/ oder Netzwerktreffen, Schaffung einer "Marke" für das (Beratungsbüro der) Klima-Agentur, Erstellung von Kampagnenmaterial bspw. online oder als Printversion o.ä.
Die gesamte Öffentlichkeitsarbeit ist in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Auftraggeberin zu betreiben.
II.2. Bildung
Das Beratungsbüro der Klima-Agentur soll Bildungsveranstaltungen in Hamm durchführen, um weiter für das Thema Klimaschutz zu sensibilisieren und die Umweltbildung zu fördern. Dabei sollen auch Schulveranstaltungen durchgeführt werden, damit bereits den Schülern ein Zugang zu klimarelevanten Themen eröffnet wird. Die Bildungsveranstaltungen sollen insgesamt zum Ziel haben, ein klimaorientiertes Beschaffungswesen bei den Bürgern zu fördern und im Allgemeinen das Klimabewusstsein zu stärken.
Aufgaben: Ausrichtung mehrerer Bürgerinformationsabende und Schulbesuche zur Sensibilisierung von Schülern zu aktuellen Themen z.B. zum Thema "klimagerechter Konsum", Erstellung von Bildungsmaterial (für Bürger und Schulen).
II.3. Wissenschaft
Die Initiierung von Kooperationen mit Hochschule(n) und lokalen Unternehmen für innovative Klimaschutzprojekte ist erwünscht. Ansprechpartner in Klimafragen für Wissenschaft und Bildung sind die Hochschulen HSHL und SRH, Berufskollegs, Schulen etc. Die Kommunikation zwischen den Kooperationspartnern aber auch in die Öffentlichkeit soll gestärkt werden
Aufgaben: Initiierung von Workshops zu aktuellen Themen (Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59073
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRCBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland