Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb „Rochdale Barracks“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb „Rochdale Barracks“
Bielefeld war von 2013 bis 2020 das Hauptquartier der britischen Truppen, die nach dem NATO-Truppenstatut in Deutschland stationiert waren. Nach dem endgültigen Abzug der zuletzt noch ca. 350 Soldaten und Zivilangestellten ist über die zivile Nachnutzung von zwei Kasernenstandorten Rochdale und Catterick sowie mehreren Wohnstandorten zu entscheiden. Die Immobilien befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Der flächenmäßig kleinere Kasernenstandort Rochdale Barracks liegt im Stadtbezirk Mitte an der Oldentruper Straße 65 und umfasst eine Fläche von rund 9 ha. Er ist aus der deutschen Langemarck-Kaserne hervorgegangen.
Die ersten Hauptgebäude sind 1935 bis 1936 erbaut worden und größtenteils bis heute erhalten. In den Jahrzehnten nach der Übernahme durch die britische Armee sind sukzessiv weitere Gebäude entstanden. Die Kaserne wurde überwiegend durch die technische Einheit „Royal Electric and Mechanical Engineers“ (REME) zur Instandhaltung von Fahrzeugen und Geräten genutzt (vgl. Internetseite der britischen Rheinarmee https://baor-locations.org/mossbankbks.aspx.html)
Der Standort weist eine räumliche Zweiteilung auf. Im Norden verfügt er über größere Werkstattbereiche mit Hallen und Aufstellflächen für Fahrzeuge. Der südliche Kasernenbereich mit den vorhandenen historischen Mannschaftsgebäuden wurde zuletzt überwiegend für Verwaltungszwecke genutzt. Auf dem Gelände befinden sich des Weiteren eine Kita, eine Sporthalle, eine Kantine und ein Tennisplatz, der nicht mehr genutzt wird. Grünflächen liegen hauptsächlich in den Randbereichen.
Die Versiegelung ist insgesamt sehr hoch. Es gibt eine größere Anzahl erhaltenswerter Bäume. Die Umgebung ist überwiegend von Wohnnutzungen unterschiedlicher Dichte geprägt. Der noch rechtskräftige Bebauungsplan setzt für die Kaserne eine „Fläche für Gemeinbedarf“ sowie für die Umgebung „Reine Wohngebiete (WR)“ fest. Neben dem Kasernenstandort sollen auch die angrenzenden Flächen (rund 2 ha Oldentruper Straße / Otto-Brenner-Straße) mit kleinteiliger Eigentumsstruktur in der städtebaulich-freiraumplanerischen Entwicklung berücksichtigt werden, da ein großes Aufwertungspotential besteht.
Insgesamt soll somit eine Fläche von rund 11 ha für eine zukünftige Entwicklung überplant werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, städtebaulich qualitätsvolle, innovative und zukunftsweisende Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Stadtplanerin/Architektin/Landschaftsarchitektin oder einen geeigneten Stadtplaner/Architekt/Landschaftsarchitekt als Auftragnehmer/in für die weiteren Planungsleistungen zu ermitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:
Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in bzw. Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in.
Die Fachrichtung Landschaftsarchitektur der gelosten Teilnehmerbüros muss erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Stadtplaner/in / Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in / Architekt/in / Landschaftsarchitekt/in nach § 2 BauKaG NRW (auswärtige/r Stadtplaner/in / Architekt/in / Landschaftsarchitekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich (UK) haben oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in / Architekt/in / Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter/in der Gesellschaft und eine/n Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Landschaftsarchitekt/innen sind in Bewerbergemeinschaften mit Architekt/innen und/oder Stadtplaner/innen teilnahmeberechtigt; die Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 10 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 27.09.2021 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist vom 29.09.bis einschließlich 31.10.2021 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich: www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
- Name der Bewerberin/des Bewerbers (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
- Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,
- Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert die Bewerberin/der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die Bewerberin/der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerberin/ des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.
Stadtplaner/in bzw. Architekt/in mit Landschaftsarchitekt/in, s. unter III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur / Landschaftsarchitektur
- Städtebauliche Qualität / Architekturqualität im Kontext einer zukunftsorientierten Quartiersentwicklung
- Freiraumqualitäten und Vernetzungen / Topographie
- Qualität des Erschließungskonzepts und des Stellplatznachweises
- Einfügung in das Umfeld
b) Funktionalität
- Erfüllung des Wettbewerbsprogramms
- Realisierbarkeit
- Erfüllung der städtebaulich-funktionalen Anforderungen
- Nutzungsqualität
- Einhaltung planungs und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten
- Immobilienwirtschaftliche Umsetzung
- Bauabschnittsbildung
- Umgang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 123.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 37.000 €
2. Preis 31.500 €
3. Preis 24.000 €
4. Preis 18.500 €
Anerkennungen 12.000 € (z.B. 2 x 6.000 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
29.09. - 31.10.2021 Bewerbungsfrist
09.11.2021 Losziehung
KW 47 Versand der Unterlagen
02.12.2021 Rückfragenfrist
14.12.2021 Kolloquium
23.02.2022 Abgabe Planunterlagen
09.03.2022 Abgabe Modell
26.04.2022 Preisgericht
03.05.2022 Ausstellungseröffnung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner (Architekt/in / Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in) oder einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger (Architekt/in / Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in) die weitere Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs auf Grundlage des Merkblatts 51 „Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Stand 12/2020) sowie die weitere Bearbeitung des Grünordnungsplans nach § 24 (1) HOAI 2021 als Grundlage für den Bebauungsplan übertragen wird, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger/in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Es ist beabsichtigt zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu füh-ren. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise für den nach Abschluss des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an den/die Auftraggeber/in (u.a. Veröffentlichung auf dessen Homepage)
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html