Neubau Schulzentrum Minden-Süd, 32429 Minden - Heizungs- und Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 600 2021 Mi
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulzentrum Minden-Süd, 32429 Minden - Heizungs- und Kälteanlagen
Heizungs- und Kälteanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung mit nebenstehender Technikzentrale. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Die nichttragenden Innenwände werden in Trockenbauweise erstellt.
BRI: 30.644,28 m³
BGF: 6.732,01 m²
Hauptpositionen:
3x Luft-Wärmepumpen 83 kW
3x Wandkessel 12-240 kW
1x BHKW 83 kWth
ca. 30 m Gasleitung
ca. 67 St R90 Rohrschottung
12 St Pumpenmischgruppen Heizung
2 St Pufferspeicher Heizung
ca. 1.150 m Heizungsrohrleitungen
ca. 5.500 m² Fußbodenheizung
31 St FBH-Verteiler
4 St Pumpenmischgruppen Kälte
1 St Pufferspeicher Kälte
ca. 175 m Kühlwasserrohrleitungen
Ausführungszeitraum: 18.01.2022 bis 24.02.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen gem. § 6a Nr.1 EU VOB/A
Unterlagen gem. § 6a Nr.2 EU VOB/A
Unterlagen gem. § 6a Nr.3 EU VOB/A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.