Neubau Campus Unna - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Campus 47
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Campus Unna - Außenanlagen
Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung der Außenanlagen am Schulgebäude
Neubau Campus Döbelner Str. 3 59425 Unna
Entwässerungsarbeiten:
- 320m Entwässerungsleitungen herstellen
- ca. 19 Stück Anschluss an vorh. Leitungen
- ca. 115m Fassadenrinne
- ca. 19 Stück Hofabläufe
Straße- und Wegebauarbeiten:
- ca. 340 m² Rasengittersteine
- ca. 3250 m² Betonsteinpflaster
- Taktiles Leitsystem bestehend aus: 66m Rippenplatten, 2 Aufmerksamkeitsfelder, 4 Abbiegefelder
- Einfassung aus Rund- und Hochbord, Kantenstein: insg. 865m
- ca. 400m² Asphaltfläche herstellen
- ca. 150m Natursteinmauer
Sonderbauteile aus Beton: u.a. Sitzblöcke, Randeinfassung
Spielflächen und Spielgeräte:
- ca. 418m² Kunststofffeldarbeiten
- 3 Spielgeräte
- ca. 100m Sandkasteneinfassung aus Gummigranulate
Zaunarbeit: ca. 250m
Ausstattungsgegenstände: u.a. Fertigteilgarage, Fahrradüberdachung, Fahrradanlehnbügel, Schrankenanlage,
Elektroarbeiten: 13 Mastleuchten, 7 Pollerleuchten, 2 Bodeneinbauleuchten inkl. Erdkabel
Vegetationstechnische Arbeiten: Raseneinsaat, Strauch- und Heckenpflanzung, Solitärpflanzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen
Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung
zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
siehe Befähigung zur Berufsausübung
- Nachweis des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- es wird ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr verlangt
siehe Befähigung zur Berufsausübung
- drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren mit je mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Auftragssumme
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt ab einer Auftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto 5 % der Gesamtauftragssumme (brutto).
Für Mängelansprüche beträgt die Sicherheit 3 % der Abrechnungssumme (brutto).
Eine deutschsprachige verantwortliche Projektleitung ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Parkstraße 40b, 59425 Unna, elektronisch
Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DHMC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.