Lieferung von Drohnensystemen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000823341/AUL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Drohnensystemen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 42 Drohnensystemen für die Polizei NRW. Die Drohnensysteme sollen für die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, für Tatortvermessungsgruppen des LKA sowie für Einheiten der Bereitschaftspolizei, für Verkehrsunfallaufnahmeteams und für die Fortbildung von Fernpiloten eingesetzt werden.
Eine erste Teilmenge von 20 Drohnensystemen ist bis zum 15.11.2021 an den Auftraggeber auszuliefern.
Weitere Teilmengen sind im Kalenderjahr 2022 sukzessive jeweils nach Leistungsabruf des Auftraggebers auszuliefern. Sämtliche im Kalenderjahr 2022 noch auszuliefernden Teilmengen müssen dem Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2022 übergeben worden sein ("letzter Liefertermin").
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Frachtstr. 38 40474 Düsseldorf
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 42 Drohnensystemen für die Polizei NRW. Die Drohnensysteme sollen für die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, für Tatortvermessungsgruppen des LKA sowie für Einheiten der Bereitschaftspolizei, für Verkehrsunfallaufnahmeteams und für die Fortbildung von Fernpiloten eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Spezifikation wird auf die technische Leistungsbeschreibung für die Drohnensysteme verwiesen.
Hinsichtlich der Liefertermine wird auf den Muster-Vertrag verwiesen.
Sofern der Auftragnehmer in seinem Angebot als Option für den Auftraggeber eine Verlängerung der Garantielaufzeit (24, 36 und/oder 48 Monate) angeboten hat und der Auftraggeber die Option ausübt, ist die vom Auftraggeber gewählte verlängerte Garantielaufzeit maßgeblich. Der Auftraggeber kann die Option zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung durch ausdrücklichen schriftlichen Hinweis in der Zuschlagsmitteilung ausüben. Dies ist vorliegend nicht geschehen.
Leistungsgegenständlich wird ein Rettungssystem als Bedarfsposition ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Drohnensystemen
Ort: Hessigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter wurden im gesamten Verfahren streng beachtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DCYR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]