Lieferung, fachgerechte Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion in Klassenräumen von Schulen der Stadt Arnsberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, fachgerechte Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion in Klassenräumen von Schulen der Stadt Arnsberg
Ausgeschrieben war die Lieferung, fachgerechte Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration in Klassenräumen von Schulen der Stadt Arnsberg. Insgesamt sind 220 Geräte für alle Grundschulklassen sowie alle weiterführenden Schulen für Schüler*innen der 5. und 6. Klassen zu liefern, aufzustellen, in Betrieb zu nehmen und zu warten.
Grundschulen und weiterführende Schulen (Klassen 5 und 6) der Stadt Arnsberg
Ausgeschrieben war die Lieferung, fachgerechte Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration in Klassenräumen von Schulen der Stadt Arnsberg. Insgesamt sind 220 Geräte für alle Grundschulklassen sowie alle weiterführenden Schulen für Schüler*innen der 5. und 6. Klassen zu liefern, aufzustellen, in Betrieb zu nehmen und zu warten. Die zu beliefernden Schulen befinden sich in allen Stadtbezirken der Stadt Arnsberg.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Bundesregierung hat am 14.07.2021 entschieden, sich an Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der Kategorie 2 (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit) finanziell zu beteiligen. Vom Land NRW werden 90,4 Mio. € für das Lüftungsprogramm zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist der Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung, die zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Ausschreibung noch ausstand. Mit dem Abschluss der Vereinbarung und der anschließend vom Land NRW zu erstellenden Förderrichtlinie war nach allen bis dato vorliegenden Informationen kurzfristig zu rechnen. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW (Schnellbrief 401/202021vom 16.07.2021) mussten die Fördermittel bis zum 31.12.2021 abfließen. Insoweit kamen für die Verwendung der Mittel (Ausschreibung, Beauftragung, Lieferung, Abrechnung) nur die Monate September bis Dezember 2021 in Frage. Es war realistisch betrachtet nicht möglich die Fristen, die für Vergaben im Offenen bzw. Nicht Offenen Verfahren vorgegeben sind (Angebotsfrist mindestens 30 Kalendertage, Wartefrist von 10 Kalendertagen nach § 134 GWB), einzuhalten.
Die Stadt Arnsberg benötigt für die Beschaffung finanzielle Unterstützung und beabsichtigt die Beantragung von Fördermitteln aus dem angekündigten Programm. Da die Fördermittel bis Ende 2021 abfließen müssen, die Förderrichtlinie bis dato aber noch nicht vorliegt, war es erforderlich umgehend alle verwaltungsseitig erforderlichen Vorbereitungen für die Beschaffung der Geräte zu treffen. Das Vergaberecht gibt dem öffentlichen Auftraggeber in besonders dringenden Fällen Raum für eine Beschränkung des Wettbewerbs. In diesen Fällen kann die Beschaffung in einem beschleunigten Verfahren erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elchingen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89275
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ULMAIR.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.