Klinikum Herford AöR, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VGV-N-TN-KH 30/2021 ZV 295/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Herford AöR, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Klinikum Herford AöR vergibt einen Auftrag über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Klinikum Herford AöR und die Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereich 1 – Klinikum Herford AöR:
Das Klinikum Herford ist mit 803 Betten das größte Krankenhaus im Kreis Herford. Mit rund 2.100 Mitarbeitenden ist die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der größte Arbeitgeber der Stadt Herford. Das Klinikum war bis Juli 2016 akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover und ist seitdem Kooperationspartner des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum (UK RUB). Das Klinikum Herford verfügt darüber hinaus über zwei Tochtergesellschaften, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen mit abzusichern sind: MVZ am Klinikum Herford GmbH und Schulen für Pflegeberufe Herford/Lippe GmbH. Weitere Informationen können der Homepage des Klinikums www.klinikum-herford.de entnommen werden.
Bereich 2 – Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH:
Das Lukas-Krankenhaus Bünde versorgt mit rund 700 Mitarbeitenden und 281 Betten 12.000 stationäre und 20.000 ambulante Patienten. Darüber hinaus verfügt das Lukas-Krankenhaus Bünde über drei Tochtergesellschaften, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen mit abzusichern sind: die Lukra:Service GmbH, die Lukra:Concept GmbH und die Ev. Krankenhaus Enger gGmbH mit den drei Teilbereichen: Fachklinik für Geriatrie, Matthias-Claudius-Altenheim (MCH) und das Wohn- und Pflegezentrum (WPZ). Weitere Informationen können der Homepage des Krankenhauses www.lukas-krankenhaus.de entnommen werden.
Bereich 1 – Klinikum Herford AöR:
Betriebs- und Berufs- Haftpflicht-Versicherung (inkl. Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadens-Versicherung) auf Claims-Made-Basis (zwingend).
Versicherungssumme zur Betriebs-Haftpflicht-Versicherung: 15.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 1.000.000,00 € für Vermögensschäden; jeweils jährlich 3-fach maximiert.
Versicherungssumme zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung: 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; jährlich 1-fach maximiert.
Versicherungssumme zur Umweltschaden-Versicherung: 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; jährlich 1-fach maximiert.
Bereich 2 – Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH:
Betriebs- und Berufs- Haftpflicht-Versicherung (inkl. Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadens-Versicherung) auf Claims-Made-Basis (zwingend).
Versicherungssumme zur Betriebs-Haftpflicht-Versicherung: 10.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 1.000.000,00 € für Vermögensschäden; jeweils jährlich 3-fach maximiert.
Versicherungssumme zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung: 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; jährlich 1-fach maximiert.
Versicherungssumme zur Umweltschaden-Versicherung: 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; jährlich 1-fach maximiert.
Die jeweiligen Aufträge verlängern sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern diese nicht von einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der Auftragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
c) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, soweit eintragungspflichtig (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich und zusätzlich Nachweis über Eintragung, nicht älter als 6 Monate).
d) Der Bewerber muss unmittelbar selbst als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte in einem Staat der EU zugelassen sein und die Voraussetzungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für den Geschäftsbetrieb in Deutschland erfüllen können. Zulassungsurkunde oder ein entsprechendes Äquivalent sowie weitere geeignete Nachweise (jeweils in Kopie) sind vorzulegen.
e) Vorliegen einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer für die Auftragsausführung angemessenen Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich und zusätzlich Nachweis über Versicherung, nicht älter als 6 Monate);
f) Angemessener Gesamtumsatz des Bieters sowie angemessener Umsatz in Bezug auf Leistungen, die mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" unter Angaben des Eigenleistungsanteils erforderlich);
g) Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), § 98c Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz), § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) und § 21 SchwArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
h) Es ist dazu anzugeben, ob zum Bieterunternehmen Einträge im Gewerbezentralregister vorliegen, die in der Folge vom Auftraggeber auf das Vorliegen eines Ausschlussgrundes geprüft werden.
i) Kurze Unternehmensdarstellung mit Angabe zu Sitz und Rechtsform des Bieters sowie zu etwaigen Gesellschaftern (vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung erforderlich);
j) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge bezüglich des Abschlusses von Betriebshaftpflichtversicherungen (Angabe in Form einer Liste im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung"). Der Bewerber hat eine Referenzliste oder Eigenerklärung vorzulegen, wonach er im Zeitraum 01.01.2017 bis aktuell mindestens 3 vergleichbare Aufträge als Krankenhaus-Haftpflicht-Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland auf Claims-Made-Basis für Akutkliniken (§ 107 I SGB V) erfüllt. Von den 3 Aufträgen muss mindestens einer von einem Akutkrankenhaus mit mind. 500 Betten vorliegen.
k) Geeignete Ausstattung, technische Ausrüstung und geeignete Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung der eigenen Arbeit (vom Bieter zu erstellende Beschreibung erforderlich);
l) Geeignete Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften (Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ersichtlich ist, im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags weniger als drei Jahre bestehen, sind die geforderten Eignungserklärungen und Eignungsnachweise auch für die jeweiligen Gesellschafter vorzulegen.
Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche der geforderten Eignungserklärungen und -nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erklärungen und Nachweise in anderen Sprachen bedürfen der beglaubigten Übersetzung ins Deutsche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Auftrags sind die Vorgaben bezüglich Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß dem Tariftreue- und Verga-begesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zu beachten.
Die Klinikum Herford AöR und die Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH arbeiten mit dem Versicherungsmakler VMD Versicherungsdienst GmbH, Ecclesiastraße 1-4, 32758 Detmold, auf der Grundlage bestehender Maklerverträge zusammen. Der Versicherungsmakler hat an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt, am Vergabeverfahren selbst wirkt er aber nicht mit. Die Verwaltung der zu vergebenden Verträge einschließlich der Schadenbegleitung im Auftrag der Klinikum Herford AöR und Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH durch diesen Versicherungsmakler ist ausdrücklicher Wille des Klinikums und Krankenhauses. Zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist daher, die bestehenden Makleraufträge vorbehaltlos zu akzeptieren. Abweichende Angebote sind von der Vergabe auszuschließen. Es entsteht hierdurch keine Verpflichtung zur Zahlung einer Courtage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.