Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen für den Beauftragten/ die Beauftragte für Informationstechnik (Chief Information Officer - CIO) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-069
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen für den Beauftragten/ die Beauftragte für Informationstechnik (Chief Information Officer - CIO)
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen für den Beauftragten/ die Beauftragte für Informationstechnik (CIO). Die Dienstleistungen bestehen aus Beratungsleistungen zu rechtlichen Fragestellungen in den folgenden Rechtsgebieten:
- Datenschutzrecht
- IT-Recht
- Lizenzrecht
- Personalvertretungsrecht
Bei den Fragestellungen zum Personalvertretungsrecht geht es vor allem um Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Personalvertretung im Hinblick auf Digitalisierungsvorhaben.
- Verwaltungsverfahrensrecht
Bei den Fragestellungen im Verwaltungsverfahrensrecht geht es vor allem um die Prüfung des Umsetzungsbedarfs aus Verordnungen und Richtlinien in Landesrecht im Hinblick auf Digitalisierungsvorhaben sowie die elektroni-sche Kommunikation, Bekanntgabe, Veröffentlichung und Form.
In Einzelfällen kann sich die Notwendigkeit zu Beratungsleistungen in angrenzenden Rechtsgebieten zu den oben genannten ergeben.
Auslegungsfragen zum EGovG NRW gehören nicht zum Leistungsumfang.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
a) Bearbeitung von ad hoc Anfragen. Gemeint sind eher einfache schriftlich oder fernmündlich gestellte Anfragen des Auftraggebers, die innerhalb einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten entweder fernmündlich oder im Wege einer einfachen schriftlichen Stellungnahme beantwortet werden können.
b) Bearbeitung von komplexen Fragestellungen. Gemeint sind schriftlich gestellte Anfragen des Auftraggebers, die nicht innerhalb einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten beantwortet werden können. Es geht um Fragestellungen, die zwar komplexer sind, aber in der Regel innerhalb einer Bearbeitungszeit von maximal 3 Tagen bearbeitet werden können und die nicht die Aufarbeitung im Rahmen eines Rechtsgutachtens erfordern.
c) Erstellung von jährlich bis zu vier einzelfallbezogenen Rechtsgutachten aus den o.g. Rechtsbereichen (max.100 Seiten pro Rechtsgutachten).
Der Auftrag beginnt am 1. des Monats nach der Erteilung des Zuschlags und endet spätestens vier Jahre nach Zuschlagserteilung.
Die erbrachten Leistungen oder wesentliche Inhalte dieser Leistungen dürfen nicht - auch nicht in gekürzter oder in anderer Weise geänderter Form - ohne die Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht oder anderweitig vom Auftragnehmer genutzt werden.
Leistungsabrufe können ausschließlich durch das für E-Government-Recht zuständige Referat beim CIO (Auftraggeber) erfolgen.
Die Leistungen sind im Regelfall am Kanzleisitz des Auftragnehmers zu erbringen.
Das Vorgehen bei der Erbringung von Rechtsberatungsleistungen für einfache fernmündliche und schriftliche Rückfragen und einfache schriftliche rechtliche Stellungnahmen unterscheidet sich vom Vorgehen beim Abruf von komplexen Fragestellungen und Rechtsgutachten.
Es sind je nach zu erbringender Leistung folgende Schritte maßgeblich:
a) Abruf von einfachen Rechtsberatungsleistungen (ad hoc Anfragen):
1. Der Auftraggeber übermittelt in der Regel telefonisch oder per Mail einen spezifischen, konkreten Beratungsbedarf an den Auftragnehmer.
2. Es erfolgt eine unmittelbare Leistungserbringung.
3. Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber.
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist monatlich vor der Rechnungslegung zu dokumentieren und durch den Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
5. Die Rechnungslegung hat gegenüber dem Auftraggeber quartalsweise zu erfolgen. Dabei sind auch die bestätigten Dokumentationen beizufügen.
Die Beurteilung, ob es sich bei der zu erbringenden Leistung um die Bearbeitung einer innerhalb von 60 Minuten zu klärenden ad hoc Anfrage handelt oder ob es sich um eine komplexe Fragestellung handelt, erfolgt durch den Auftragnehmer. Erfordert eine als ad hoc Anfrage gestellte Anfrage nach Auffassung des Auftragnehmers einen höheren Zeitaufwand, teilt er dies dem Auftraggeber mit. In diesem Fall sind die im Folgenden für komplexe Fragestellungen festgelegten Schritte durchzuführen.
b) und c): Abruf von komplexen Fragestellungen und Rechtsgutachten:
1. Der Auftraggeber übermittelt einen spezifischen Leistungsbedarf für bestimmte Rechtsfragen an den Auftragnehmer. Dabei wird dem Auftragnehmer auch mitgeteilt, welche Qualitätserwartungen und Abnahmekriterien für das Projektvorhaben zugrunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage reicht der Auftragnehmer beim Auftraggeber innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot mit einer Aufwandsschätzung ein. Diese Aufwandsschätzung bildet die Obergrenze der Vergütung.
2. Das eingereichte Angebot wird durch den Auftraggeber geprüft. Geprüft wird, ob der angebotene Leistungsumfang mit dem Leistungsbedarf konvergiert. Nach positiver Prüfung bildet das eingereichte Angebot die Grundlage für den projektspezifischen Abruf der angebotenen Leistung aus der Rahmenvereinbarung.
3. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber in Textform per E-Mail an den Auftragnehmer.
4. Bei der Abnahme der erbrachten Leistung wird geprüft und festgestellt, ob die Qualitätserwartungen den vorab definierten Abnahmekriterien entsprechen. Die Abnahme ist Voraussetzung dafür, dass die Schlussrechnung gestellt werden kann. Sie erfolgt in Textform per E-Mail durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Der Schlussrechnung sind Nachweise der Stundenaufwände beizufügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als 1 Jahr) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (max. ein Jahr alt).
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Jeweils zwei Referenzen aus den Rechtsgebieten Datenschutzrecht, IT-Recht, Lizenzrecht und Verwaltungsrecht, die eine vertiefte Rechtskenntnis belegen (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20 TEURO netto pro Referenz).
- Eine Referenz aus dem Rechtsgebiet Personalvertretungsrecht, welche eine vertiefte Rechtskenntnis belegt (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20 TEURO netto pro Referenz).
- Des Weiteren muss mindestens eine Referenz zu in Art und Dauer der ausgeschriebenen Beratungsleistungen vergleichbaren Beratungsaufträgen in der öffentlichen Verwaltung eingereicht werden.
Die Referenzen müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Referenzen über Leistungen aus separaten Verträgen (keine Einzelabrufe aus Rahmenverträgen) und
- Ausführungszeitraum 2018 bis zum Ausschreibungsbeginn.
siehe unter kurze Beschreibung der Bedingungen
§ 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Anforderungen zur Bewertung des Angebotspreises (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): a) Fiktiver Gesamtpreis (in Brutto- und Netto) für die feste Vertragslaufzeit von vier Jahren für die unter II.1. der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen. Dabei ist eine durchschnittliche Stundenzahl von 1.080 Stunden jährlich zugrunde zu legen.
In den Gesamtkosten müssen sämtliche Fremd- und Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien, Verbrauchs- und Arbeitsmittel) enthalten sein.
Die spätere Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen und abrechenbaren Stunden.
b) Stunden-/Tagessätze
Dem Angebot sind die Angabe der Stunden- und Tagessätze (auf Basis 8 Stunden = 1 Tag) des für den Auftrag eingesetzten Personals beizufügen.
- Anforderungen zur inhaltlichen, qualitativen Bewertung der Angebote (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für die inhaltliche, qualitative Bewertung des Angebotes ist vom Bieter ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, das auf folgende Punkte eingeht:
a) Namentliche Nennung aller Personen des Projektteams, die die Rechtsberatungsleistungen in den unter Ziffer II.1 der Leistungsbeschreibung genannten fünf Rechtsgebieten erbringen sollen. Vorzulegen sind aussagekräftige Lebensläufe dieser Personen. Aus ihnen müssen die Qualifikation und Erfahrung der jeweiligen Personen in dem fraglichen Rechtsgebiet hervorgehen. Erwartet wird, dass für jedes oben genannte Rechtsge-biet mindestens eine Person vorgesehen ist, die über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in fraglichem Rechtsgebiet verfügt.
b) Organisation des Projektteams: hierzu gehören insbesondere Aussagen zur Erreichbarkeit der zum Projektteam gehörenden Personen sowie Aussagen zu Vertretungsregelungen bei Abwesenheit und zum Wissenstransfer innerhalb des Teams. Erwartet werden außerdem Aussagen dazu, wie sichergestellt wird, dass die Anfragen zeitnah bzw. innerhalb einer dem jeweiligen Umfang entsprechenden angemessenen Frist bearbeitet werden.
- Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)
- Bei Angebotsabgabe mit Unteraufträgen mit oder ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sollten Sie beabsichtigen, Teile des Auftrages an einen Nachunternehmer zu vergeben, so sind zusätzlich die Erklärungen Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie beabsichtigen, zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern in Anspruch zu nehmen.
- Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs (formlose Eigenerklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sollte der Vertragsentwurf ausnahmsweise aus berechtigten Gründen nicht akzeptiert werden (können), können Änderungsvorschläge formuliert werden. Für diese muss eine rechtliche und/oder sachliche Notwendigkeit bestehen, die vom Bieter darzulegen und zu begründen ist. Ein Anspruch auf Umsetzung etwaiger Änderungsvorschläge ist hiermit nicht verbunden.
- Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (formlose Eigenerklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sollte der Vertragsentwurf zur Auftragsverarbeitung ausnahmsweise aus berechtigten Gründen nicht akzeptiert werden (können), können Änderungsvorschläge formuliert werden. Für diese muss eine rechtliche und/oder sachliche Notwendigkeit bestehen, die vom Bieter darzulegen und zu begründen ist. Ein Anspruch auf Umsetzung etwaiger Änderungsvorschläge ist hiermit nicht verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.