Modellvorhaben der Raumordnung (MORO): Raumentwicklung im Ostseeraum- Deutscher VASAB-Vorsitz 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.05.06-21.6.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/ausschreibungen/_node.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO): Raumentwicklung im Ostseeraum- Deutscher VASAB-Vorsitz 2022/2023
Im Januar 2022 wird Deutschland turnusmäßig den Vorsitz in der Kooperation der Raumordnungsminister im Ostseeraum (VASAB) übernehmen. Er läuft bis Juni 2023. Gegründet 1992, arbeitet VASAB seit 2010 unter dem Dach des Ostseerates. Das VASAB-Sekretariat in Riga fungiert seit einigen Jahren als Koordinator des Politikbereichs Raumordnung der EU-Strategie für den Ostseeraum und steuerte in dieser Rolle maßgeblich den koordinierten Aufbau einer ostseeweiten Meeresraumordnung. VASAB beteiligt sich darüber hinaus an Projekten im Bereich der ländlichen Mobilität, der Raumbeobachtung und anderer für die Bundesraumordnung relevanter Themen. Das MORO-Vorhaben soll den deutschen Vorsitz inhaltlich begleiten. Den Abschluss bildet eine internationale Konferenz zur Raumordnung im Ostseeraum im Frühjahr 2023.
53179 Bonn
Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen
Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus den Ziffern 2.2 und 3.2 der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
53179 Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.