Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Englischkursen für Lehrende von Wissenschaftseinrichtungen im Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: 054/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Englischkursen für Lehrende von Wissenschaftseinrichtungen im Ausland
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Intensivsprachkurse für Englisch in der Lehre für bis zu 150 Teilnehmende pro Jahr inklusive kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm, Vermittlung einer Unterbringung der Kursteilnehmenden vor Ort sowie der Teilnehmendenbetreuung vor Ort.
Im Rahmen der Internationalisierung der deutschen Hochschulen werden immer mehr Lehrveranstaltungen auf Englisch abgehalten. Lehrende sollen im Rahmen der Intensivkurse spezifisches Vokabular, Redewendungen etc. erlernen und auffrischen, sodass ihnen die Kommunikation in englischer Sprache in einer Lehrveranstaltung (Vorlesung, Seminare, etc.) erleichtert wird.
Dabei sind Kurse in zwei Niveaustufen vom Auftragnehmer anzubieten:
- Einsteiger: richtet sich an Teilnehmende, die ein sehr gutes B2 Niveau haben und bisher keine oder nur sehr wenige Lehrveranstaltungen in englischer Sprache geleitet haben
- Aufbau/ Vertiefung: richtet sich an Teilnehmende, die bereits ein sehr gutes Sprachniveau (C2) im Englischen vorweisen und dient der Auffrischung, Vertiefung und Ausweitung bereits vorhandener Kenntnisse.
Die Kurse sollen als Präsenz-Intensivkurse in einem Umfang von insgesamt 5 aufeinander folgenden Arbeitstagen (i.d.R. Montag bis Freitag), zu durchschnittlich 6 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) / Tag bzw. 30 Unterrichtseinheiten (UE) / Woche stattfinden. D.h. die Dauer der Kurse beträgt jeweils eine Woche.
Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 2.
Europa (englischsprachig)
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Intensivsprachkurse für Englisch in der Lehre für bis zu 150 Teilnehmende pro Jahr inklusive kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm, Vermittlung einer Unterbringung der Kursteilnehmenden vor Ort sowie der Teilnehmendenbetreuung vor Ort.
Im Rahmen der Internationalisierung der deutschen Hochschulen werden immer mehr Lehrveranstaltungen auf Englisch abgehalten. Lehrende sollen im Rahmen der Intensivkurse spezifisches Vokabular, Redewendungen etc. erlernen und auffrischen, sodass ihnen die Kommunikation in englischer Sprache in einer Lehrveranstaltung (Vorlesung, Seminare, etc.) erleichtert wird.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Intensivsprachkurse für Englisch in der Lehre für bis zu 150 Teilnehmende pro Jahr inklusive kulturellem und landeskundlichem Rahmenprogramm, Vermittlung einer Unterbringung der Kursteilnehmenden vor Ort sowie der Teilnehmendenbetreuung vor Ort.
Im Rahmen der Internationalisierung der deutschen Hochschulen werden immer mehr Lehrveranstaltungen auf Englisch abgehalten. Lehrende sollen im Rahmen der Intensivkurse spezifisches Vokabular, Redewendungen etc. erlernen und auffrischen, sodass ihnen die Kommunikation in englischer Sprache in einer Lehrveranstaltung (Vorlesung, Seminare, etc.) erleichtert wird.
Dabei sind Kurse in zwei Niveaustufen vom Auftragnehmer anzubieten:
- Einsteiger: richtet sich an Teilnehmende, die ein sehr gutes B2 Niveau haben und bisher keine oder nur sehr wenige Lehrveranstaltungen in englischer Sprache geleitet haben
- Aufbau/ Vertiefung: richtet sich an Teilnehmende, die bereits ein sehr gutes Sprachniveau (C2) im Englischen vorweisen und dient der Auffrischung, Vertiefung und Ausweitung bereits vorhandener Kenntnisse.
Die Kurse sollen als Präsenz-Intensivkurse in einem Umfang von insgesamt 5 aufeinander folgenden Arbeitstagen (i.d.R. Montag bis Freitag), zu durchschnittlich 6 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) / Tag bzw. 30 Unterrichtseinheiten (UE) / Woche stattfinden. D.h. die Dauer der Kurse beträgt jeweils eine Woche.
Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Englischkursen für Lehrende von Wissenschaftseinrichtungen im Ausland
Ort: Edinburgh
NUTS-Code: UKM75 Edinburgh, City of
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.