Rahmenvertrag für die Erbringung von Fahrzeuguntersuchungen, Begutachtungen sowie sicherheitstechnische Dienste durch eine Prüforganisation
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.bwfuhrpark.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHURCLM
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: BwFuhrparkService GmbH
Postfach 3195
53831 Troisdorf
Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit
außerhalb Europas.
NUTS-Code
Deutsche Bahn Connect GmbH nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Leistungen an Fahrzeugen / Objekten:
- Prüfungen, Begutachtungen und Untersuchungen nach gesetzlichen, militärischen und arbeitssicherheitstechnischen
Vorgaben
- Gutachten nach Schadenfällen (Haftpflicht / Kasko)
- Fahrzeugrücknahmen und Fahrzeugzustandsbewertungen nach marktüblichen Leasingrücknahmestandards
Die Leistungen sind zu erbringen:
- an Fahrzeugen aller Art (z.B. PKW, Transporter, LKW, KOM, Anhänger, Sonderfahrzeuge, Flurförderzeuge, Baumaschinen
- an Objekten, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen und deren Nutzung stehen (Wechselaufbauten wie z.B. Container
Pritschenaufbauten, mobile Werkstätten, Stromerzeuger, Kompressoren etc., sowie zugehörigen Komponenten wie
z.B. Werkzeuge, Hebevorrichtungen, Aggregate; Anbaugeräte wie z.B. Schneepflüge, Kehrbesen etc.), die in der Verfügungsgewalt der BwFuhrparkService GmbH und der Deutsche Bahn Connect befindlich sind.
Die Deckung dieses Bedarfes muss im Inland und mindestens auch im europäischen Ausland möglich sein.
50111110 Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks, 71630000 Technische Kontrolle und Tests
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
1. Qualität. Gewichtung 25
2. Preis. Gewichtung 75
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 20/Technische Prüfung/04 Bezeichnung: Rahmenvertrag zur Erbringung von Fahrzeuguntersuchungen, Begutachtungen sowie sicherheitstechnische Dienste durch PrüforganisationenAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung
vom17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Uniongemäߧ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.