Vergabe der Generalunternehmerleistungen im Zusammenhang mit dem Modernisierungsvorhaben des Büro- und Verwaltungsgebäudes (Zahnärztehaus) der KZBV in der Universitätsstraße 73 in 50931 Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0062
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kzbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Generalunternehmerleistungen im Zusammenhang mit dem Modernisierungsvorhaben des Büro- und Verwaltungsgebäudes (Zahnärztehaus) der KZBV in der Universitätsstraße 73 in 50931 Köln
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beabsichtigt, ihr Büro- und Verwaltungsgebäude (Zahnärztehaus) in der Universitätsstraße 73 in 50931 Köln zu sanieren bzw. modernisieren. Hierbei sind Planungs- und Ausführungsleistungen einschließlich aller Neben- und besonderen Leistungen sowie sonstigen Maßnahmen zur kompletten Herstellung / Modernisierung eines funktions- und gebrauchsfähigen, den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen Regeln der Technik entsprechenden Bauwerkes zu erbringen. Sämtliche Bauleistungen sind durch einen Generalunternehmer (GU), inkl. der nach Bemusterung des GU erforderlichen Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (HOAI), zu erbringen. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind abgeschlossen. Der Bauantrag wurde am 16.03.2021 bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht. Der Entwurfsbericht der Tragwerksplanung muss noch auf die letzten Feinabstimmungen der TGA angepasst werden. Die Anpassungen in der Entwurfsplanung sind an entsprechenden Stellen in der Leistungsbeschreibung definiert.
Universitätsstraße 73, 50931 Köln
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer (GU) inkl. der nach Bemusterung des GU erforderlichen Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (HOAI), also insbesondere:
- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen
- Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung sowie deren Prüfung
- Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung
- Sämtliche Bauleistungen für die Errichtung / Umsetzung des Bauvorhabens
- Errichtung / Umsetzung der Außenanlagen inkl. Stellplätze (keine Tiefgarage)
- Dokumentation der Planungs- und Bauleistungen
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) -Leistungen nach Baustellenverordnung und die Leistungen des BGR 128 Koordinators sind ebenfalls Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Grundsätzlich ist eine schlüsselfertige Leistung anzubieten. Diese enthält alle Bauleistungen, Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die erforderlich sind, das Bürogebäude und die Außenanlagen funktion...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Generalunternehmerleistungen im Zusammenhang mit dem Modernisierungsvorhaben des Büro- und Verwaltungsgebäudes (Zahnärztehaus) der KZBV in der Universitätsstraße 73 in 50931 Köln
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.