zukunftsfähig sicher drucken II Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2021-0018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
zukunftsfähig sicher drucken II
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Druckern im Rahmen eines Mietmodells.
LVR-InfoKom, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Der Gesamtumfang der Vergabe ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 4)
Es besteht die Option seitens des Auftraggebers den Vertrag um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 S. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in das Unternehmen ansässig ist, erfolgt entweder über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf anderes Weise, nicht älter als 12 Monate.
Weitere Ausführungen finden Sie unter Ziffer II. 11. des formalen
Teils der Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 12 Monate sein.
Alternativ ist eine Eigenerklärung ausreichend, in der der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR auf erstes Anfordern des Auftraggebers abschließen wird.
Weitere Ausführungen finden Sie unter Ziffer 11. des formalen
Teils der Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens zwei Referenzen in Form einer Liste aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Projekte mit einer Größenordnung von mindestens 1 Mio € pro Jahr umgesetzt wurden. Der Bieter räumt dem AG das Recht ein, die in den Referenzen angegebenen Kunden zu kontaktieren und zu besuchen, um die angebotenen Systeme und deren Software im Hinblick auf die Funktionalität zu überprüfen.
Weitere Ausführungen finden Sie unter Ziffer 11. des formalen
Teils der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.