Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: EU_OV_VgV_25.21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2026
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 100 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.
Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
42929 Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 100 Fahrzeugen (z.Zt. 25 PKW sowie 70 LKW bzw. Nutzfahrzeuge) und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.
Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2022 und endet am 28.02.2026.
Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4, 42929 Wermelskirchen.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
• räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
• die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:
• unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu verstehen;
• unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Super (ROZ95) auch Super- Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.
Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:
• ca. 80.000 bis 100.000 Liter Diesel • ca. 7.000 bis 9.000 Liter Super Die einzelnen Abnahmemengen sind ca. Mengen. Es sind auch Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich. Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen. Eine Überschreitung der Mengen ist bis zu einer Höchstabnahmemenge von 400.000 Liter Diesel und 36.000 Liter Super zulässig.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen
Voraussetzungen - Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Erklärung über vergleichbare Leistungen
- Angabe von 1 positiven Referenz über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc.
- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) sichergestellt sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service).
Die Abrechnung erfolgt über ein Abrechnungssystem. Preisbasis für die Abrechnung der Betankungen ist der aktuelle Säulenpreis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betankung. Das Abrechnungssystem muss folgende Grundbedingungen enthalten:
• Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro kraftstoffbetriebenem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte) • für jede Organisationseinheit erfolgt eine separate monatliche Abrechnung (Format DIN A4) zu Beginn eines jeden Monates mit den Leistungen des Vormonats jeweils unterteilt nach den einzelnen Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die einzelnen unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine Ausfertigung dieser Tankbelege bekommt der Fahrer schon beim Tanken. Kopien der Tankbelege sind den monatlichen Abrechnungen unbedingt beizufügen. Es handelt sich um die Organisationseinheiten:
- Amt 10 Haupt-und Personalamt
- Amt 20/1.2 Zahlungsabwicklung
- Amt 37/1 Feuerwehr
- Amt 37/2 Rettungsdienst
- Amt 50 Sozialamt
- Amt 51 Jugendamt
- Amt 65 Gebäudemanagement
- Amt 66 Betriebshof
- SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb
• die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende Daten enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Tankvorganges
- Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle)
- Art und Menge des getankten Kraftstoffes
- Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges
- Abzug gemäß Sonderkondition
- Mehrwertsteuer und Gesamtpreis
• Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Tankvorganges
- Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle); alternativ die Kartennummer der Tankkarte, wenn mit dieser eine eindeutige Zuordnung zum Kennzeichen bzw. interner Nummer gegeben ist
- Art und Menge des getankten Kraftstoffes
- Basispreis des einzelnen Tankvorganges
- Unterschrift des Fahrers
• Änderungen der o.g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten sind im Laufe des Lieferzeitraumes möglich • Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung bei der Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht erteilt werden.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/ Zentrale Vergabestelle, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Die Angebotsöffnung ist gem. VgV nicht öffentlich, daher nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
09/2025
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E 79594575“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 20.10.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]