Rahmenvereinbarung Mehrgasmessgeräte (MGMG) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.17 - 0007/20/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Mehrgasmessgeräte (MGMG)
Rahmenvereinbarung über Mehrgasmessgeräte (MGMG), geeignet zur Integration in ein CBRN-Messsystem
Beschaffung von Mehrgasmessgeräten (MGMG) sowie der für die Instandhaltung benötigten zugehörigen Leistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur) Die MGMG müssen geeignet sein zur Integration in ein CBRN-Messsystem (d. h. in die neuen CBRN-Erkundungswagen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)). Mit Zuschlag wird ein Auftrag erteilt über die Lieferung von Serienmustern und Schulungsleistungen für BBK-Mitarbeiter. Ferner werden mit Zuschlag zwei Rahmenvereinbarungen geschlossen: -eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von MGMG für den neuen CBRN-Erkundungswagen -eine Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen für die MGMG (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur) Die genauen Stückzahlen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Auftraggeberin kann die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der MGMG) zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.