Möblierung Innovationszentrum Hamm - Handelsware allgemein Referenznummer der Bekanntmachung: 5522/20-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wf-hamm.de/innovationszentrum
Abschnitt II: Gegenstand
Möblierung Innovationszentrum Hamm - Handelsware allgemein
Lieferung und Aufbau von diversen Möbeln und Einrichtungsgegenständen (allg. Handelsware) für den Neubau des Innovationszentrums Hamm.
Zum Lieferumfang zählen insbsondere: Ausstattung Sanitär, Spinde, Küchenstühle und weitere Stühle, Sessel/Loungemöblierung, lose Möblierung, Barhocker, Hocker mit Beistelltisch, Bilderrahmen, Mülltrennsystem, Papierkörbe, Klapptisch
Paracelsuspark 3a 59065 Hamm
Lieferung und Aufbau von diversen Möbeln und Einrichtungsgegenständen (allg. Handelsware) für den Neubau des Innovationszentrums Hamm.
Zum Lieferumfang zählen insbsondere: Ausstattung Sanitär, Spinde, Küchenstühle und weitere Stühle, Sessel/Loungemöblierung, lose Möblierung, Barhocker, Hocker mit Beistelltisch, Bilderrahmen, Mülltrennsystem, Papierkörbe, Klapptisch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nachdem keine Angebote eingegangen sind, ist nunmehr beabsichtigt, den Auftrag gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV zu unveränderten Bedingungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRCAW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland